Ich bin die letzten Jahre in der Nordkurve gewesen, beste Sicht ist dort nicht immer gegeben ( Fahnen e.t.c. ).

Leider konnte ich aus beruflichen Gründen meine Dauerkarte nicht verlängern und habe mir jetzt mit meinem Sohn das DFB Pokalspiel gegen Frankfurt angeschaut.

Wir haben Karten für O1 gehabt ( Ost Unterrang ). Ich hatte eine super Sicht, mein Sohn ist 6 und war auch total begeistert. Die Stimmung wegen der Nähe der Nordkurve auch Top.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

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Reisedokumente

Die Einreise in die Niederlande (Festland) ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Ja

Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein

Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:

Die Niederlande sind Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über
die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des
Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen
Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012
nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Deutsche Staatsangehörige benötigen kein Einreisevisum für die Niederlande.

Bei Flugreisen, deren Ziel außerhalb der Schengener Staaten liegt, ist ein gültiger Reisepass mitzuführen.

Für die überseeischen Länder Aruba, Curaçao und St.
Maarten sowie für die besonderen Gemeinden der Niederlande Bonaire, St.
Eustatius und Saba (karibischer Teil der Niederlande) gelten nicht die
gleichen Einreisebestimmungen wie für die Niederlande.

Reisende (ohne die Absicht, Arbeit aufzunehmen)
müssen einen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass, der für den
Aufenthalt in Curaçao während der gesamten Aufenthaltsdauer gültig ist,
mit sich führen. Für weiterführende Reisen in andere Länder müssen diese
Dokumente weitere drei Monate nach der geplanten Ausreise noch gültig
sein; die Einreise mit dem Personalausweis oder vorläufigen
Personalausweis ist nicht möglich.

Über ggf. weitere Einreisebestimmungen, wie z. B.
Erfordernis eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie Nachweis
ausreichender finanzieller Mittel informieren die jeweiligen
Auslandsvertretungen der Niederlande.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon
vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über
diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen
erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der
Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

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