Ich beziehe mich auf deine Antwort in der Nachfrage-Funktion ... eine Beleidigung ist eine Straftat nach § 185 StGB. Der Gesetzgeber sieht hierfür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor.

Desweiteren kann der Geschädigte (dessen Teams-Account ihr benutzt habt) zivilrechtliche Schritte einleiten. Das bedeutet, dass Schadensersatz- und Unterlassungsforderungen auf euch zukommen könnten. Ihr habt schließlich vorgetäuscht, der Inhaber des Microsoft-Teams-Accounts habe die Beleidigungen geschrieben. Dadurch habt ihr seinen Ruf geschädigt.

Ich hoffe, die möglichen Konsequenzen werden dir eine Lehre sein, und du lässt so einen Unsinn in Zukunft.

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Da du noch nach Jugendstrafrecht bestraft wirst und bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten bist, könnte ich mir vorstellen, dass das Verfahren gegen Auflagen eingestellt wird (z.B. Geldauflage oder Sozialstunden).

Denkbar wäre auch ein Strafbefehl in Form einer geringen Geld- oder Bewährungsstrafe.

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Das Urheberrechtsgesetz erlaubt die private Nutzung von urheberrechtlich geschützten Materialen (§ 53 UrhG ). Die Kopien von Werken dürfen weder mittelbar noch unmittelbar Erwerbszwecken dienen. Das Kopieren oder Screenshoten ganzer Bücher erlaubt die Privatkopie-Schranke aber nicht.

Grundsätzlich gilt auch für digitale Inhalte wie z.B einem E-Book ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Allerdings erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Verbraucher zustimmt, dass mit der Vertragserfüllung schon vor dem Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird und der Verbraucher seine Kenntnis über das Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat.

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Was Hitler kurz vor seinem Suizid empfunden hat, ob er Angst hatte, dürfte nur schwer zu klären sein. Fakt ist, Hitler hatte kurz vor seinem Suizid erfahren, dass der italienische Diktator Mussolini von kommunistischen Partisanen erschossen wurde. Das könnte ihn wahrscheinlich geängstigt haben und er wollte einem ähnlichen Schicksal entgehen, in dem er den Entschluss fasste, sich selbst das Leben zu nehmen und seine Leiche verbrennen zu lassen. Es ist überliefert, dass Hitler an dem Tag vor seiner Selbstötung Kuchen aß, um seine "Nerven zu beruhigen". Allgemein war von Hitler bekannt, dass er oft große Mengen an Süßigkeiten zu sich nahm. Er ließ eine Zyankalikapsel an seiner Schäferhündin "Blondie" testen, jedoch ohne dass er dabei zugesehen hat. Es gilt als gesichert, dass Hitler zunächst auf eine Zyankalikapsel biss und sich dann in den Kopf schoss. Offenbar wollte er im besonderen Maße sicherstellen, dass der Tod so schnell wie möglich eintrat. 

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Unter 14 Jahren bist du strafunmündig. Das bedeutet, dass du im Falle einer Anzeige wegen Beleidigung nicht bestraft werden kannst.

Etwas komplizierter ist es bei dem beschädigten Fahrrad. Minderjährige ab 7 Jahren können unter bestimmten Umständen Schadensersatzpflichtig sein. Hierbei kommt es darauf an, ob ein Kind aufgrund seiner Reife und Persönlichkeitsentwicklung in der Lage ist, das Fehlverhalten zu erkennen. Im Allgemeinen geht man davon aus je älter das Kind/der Jugendliche desto wahrscheinlicher die Einsichtsfähigkeit.

Eltern können grundsätzlich nur dann haftbar gemacht werden, wenn sie nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

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Entgegen dem landläufigen Mythos, dass eine Aussage jederzeit widerrufbar ist, kann eine einmal getätigte Aussage nicht einfach zurückgezogen werden.

Eine Korrektur der Aussage ist jederzeit möglich. Dennoch bleibt die alte Aussage bestehen und im Zweifelsfall gilt, dass die erste Aussage in aller Regel als glaubwürdiger eingestuft wird.

Als Beschuldigter im polizeilichen Ermittlungsverfahren ist es ratsam zu schweigen, keine Angaben zur Sache zu machen und einen Anwalt für Strafrecht zu kontaktieren.

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"Scammen" (von englisch to scam = ergaunern, betrügen) ist definitiv eine Straftat. Das sagt ja bereits der Wortsinn "betrügen" bzw. "Betrug" aus.

Es wäre interessant zu wissen, um welche Art von Betrug es sich handelt.

Es wird ein Ermittlungsverfahren eröffnet, d.h. die Polizei/Staatsanwaltschaft wird gegen dich ermitteln. Wenn genügend belastendes Material gegen dich vorliegt, wird die Staatsanwaltschaft Anklage gegen dich bei Gericht erheben und das Gericht wird zu entscheiden haben, ob es die Ankläge zulässt und ein Verfahren gegen dich eröffnet.

Abhängig von Art und Schwere des Betrugs reicht das Strafmaß von einer Geldstrafe bis hin zu 6 Monaten bis 10 Jahren Freiheitsstrafe.

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Wie der Name bereits sagt findet Freizeitarrest in der Freizeit statt. D.h für 1 - 2 Wochenenden für jeweils 48 Stunden von Freitagabend bis Sonntagabend oder von Samstagfrüh bis Montagfrüh.

Die Länder unterhalten hierfür gesonderte Jugendarrestanstalten.

Die Arrestzellen sind einfach eingerichtet. Es dürfen nur wenige persönliche Habseligkeiten mitgenommen werden (z.B. Kleidung, Hygieneartikel). Smartphones sind grundsätzlich nicht gestattet.

Der Tag beginnt früh mit zeitigem Wecken, Frühstück und anschließender Reinigung der Arrestzelle. Über den Tag können bestimmte Aufgaben (z.B. Schularbeiten) anfallen. Der Tag endet nach dem Abendbrot mit dem Einschluss.

Du wirst größtenteils in der Zelle herumsitzen, so hast du Zeit um über die Dinge nachzudenken.

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Im Mittelalter gab es selbstverständlich noch keine Massenmedien (Zeitungen, Radio, Fernsehen etc.) und der Großteil der Bevölkerung konnte weder lesen noch schreiben. Für die mittelalterliche Herrschaftpraxis waren symbolische Akte deshalb sehr wichtig, weil diese von jedermann verstanden werden konnten.

Bischof Bernward und die angesehenen Bürger der Stadt veranstalten einen Triumphzug, um Otto III zu huldigen und ihre Untergebenheit und Loyalität gegebüber seinem Kaisertum zum Ausdruck zu bringen.

"Wen er für schuldig halte, möge er mit dem Schwert hinrichten oder, wenn er Mitleid üben wollte, am Pranger mit Ruten auspeitschen lassen." - hiermit wird die Rechtshoheit von Otto III zum Ausdruck gebracht und das nur er, der Kaiser, über Gnade und Ungnade entscheiden kann.

"Der Kaiser war voll des höchsten Lobes für die Friedensstifter, dem Papst und Bischof Bernward, und schenkte auf ihre Bitte den Schuldigen Verzeihung." - hier wird nochmals die Rechtshoheit des Kaisers unterstrichen, gleichzeitig wird verdeutlicht, dass von einem Herrscher wie Otto III stets auch christliche Tugenden wie Milde und Güte erwartet wurden.

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Du bist nicht verpflichtet einer Vorladung durch die Polizei zu folgen. Lediglich die Vorladung durch die Staatsanwaltschaft ist verpflichtend. Jedoch ist es meist nicht sinnvoll, auf eine Vorladung der Polizei gar nicht zu reagieren, da die Polizei ggf. weitere Maßnahmen veranlassen kann. Dir sollte dennoch klar sein, dass du als Beschuldigter nicht verpflichtet bist, an deiner eigenen Überführung mitzuwirken. Deshalb kannst du der Polizei mitteilen, dass du von deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machst und keine Angaben zu der Sache machen möchtest.

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Man kann nicht pauschal sagen, dass die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einstellt, weil ein Straftatbestand nicht ausreichend erfüllt wurde. Es kann ein Straftatbestand erfüllt sein, jedoch kann die Staatsanwaltschaft darauf abstellen, dass kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht. In diesem Fall wird die Staatsanwaltschaft den Anzeigensteller auf den Privatklageweg verweisen. Es kommt immer auf die individuellen Gründe für eine Einstellung eines Ermittlungsverfahrens an.

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Ich gehe nicht davon aus, dass du dich strafbar gemacht hast.

Wegen Beihilfe im Sinne des § 27 Abs. 1 StgB wird bestraft, „wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.“

Die bloße Anwesenheit am Tartort in Kenntnis einer Straftat reicht hierbei nicht aus. Ob bereits das Billigen einer Straftat eine Beihilfe darstellt, ist unter Juristen unstritten.

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Das Verhältnis von Christen und Muslimen im Mittelalter war sehr ambivalent und äußerst vielschichtig.

Nach der Eroberung der iberischen Halbinsel, drangen muslimische Truppen um 721 n. Chr. weiter nach Norden vor und erreichten das Herzogtum Aquitanien und das angrenzende Reich der Franken. Der christliche Herrscher Eudo von Aquitanien sah sich zunehmend der Überfälle der muslimischen Truppen ausgeliefert. Es ist überliefert, dass Eudo vom Papst mit Reliquien ausgestattet wurde, die ihn als "Heilsbringer" im Kampf gegen die Muslime unterstützen sollten. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass die Christen die Angriffe der Muslime sicherlich als etwas sehr Unheilvolles und Existenzgefährdendes empfanden. Mit militärischer Unterstützung des fränkischen Hausmeiers Karl Martell konnte Eudo die Muslime zurückdrängen. Die vollständige Rückeroberung der iberischen Halbinsel gelang dagegen erst Ende des 15. Jhds.

Die muslimische Herrschaft über die iberische Halbinsel hatte durchaus tolerante Tendenzen - Christen besaßen als "Besitzer der Schrift" eine gewisse Anzahl von Rechten. Auf der anderen Seite, waren sie den Muslimen gegenüber zu einer Abgabe verpflichtet, die sog. Dschizya, die in Geld oder Naturalien erfolgen konnte. Die Befreiung von der Dschizya konnte nach islamischer Rechtslehre nur durch den Übertritt zum Islam erreicht werden. Paradoxerweise bestand jedoch wenig Interesse an einer Islamisierung der besetzten Gebiete, da die Dschizya einen Großteil der Steuereinnahmen der muslimischen Herrscher ausmachten.

Von der Zeit des ersten Kreuzzuges (1096 - 1099) wissen wir, dass die Kreuzfahrer mit äußerster Brutalität gegen die Muslime im "heiligen Land" vorgingen und auch nicht vor Kannibalismus zurückschreckten - insbesondere sind hier die Ereignisse nach der Eroberung von Maarat an-Numan zu nennen. Die Fassungslosigkeit und Entsetzen über die "Barbaren aus dem Abendland" prägte das Bild der Christen in der islamischen Welt für die nächsten Jahrhunderte nachhaltig - dem halten andere Historiker jedoch entgegen, dass die Kreuzzüge für lange Zeit keine Rolle im kollektiven Gedächtnis der islamischen Welt spielten und das Interesse an den Gräultaten der Christen erst im 19. Jhd. zunahm.

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Wenn die "Ware" bei dir lagert machst du dich nach §29 BtMG strafbar. Desweiteren leistest du Beihilfe im Sinne von §27 StGB.

Darauf stehen bis zu 5 Jahre Haft oder Geldstrafe. Allerdings kann es strafmildernd für dich sein, wenn du dich der Polizei stellst.

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Ja, darf er. Der Lehrer hat eine Garantenstellung. Diese ergibt sich aus §832 BGB. Dementsprechend hat er als Garant dafür zu sorgen, dass die Schüler sich an der Bushaltestelle richtig verhalten. Kommt es z.B. zu einem Unfall, weil er seine Garantenpflicht verletzt hat, kann er hierfür haftbar gemacht werden.

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Hi, dafür müsste man zunächst wissen, wie der Inhalt der E-Mail aussehen soll ... ich kann dir hier mal ein paar allgemeine Tipps geben.

Wenn der Ansprechpartner der die E-Mail erhalten soll namentlich unbekannt ist, beginnst du mit:

"Dear Sir or Madame" (Sehr geehrte Damen und Herren) so z.B. bei einer E-Mail-Bewerbung an ein Unternehmen, bei dem der Ansprechpartner nicht namentlich bekannt ist.

Wenn du den Namen Desjenigen kennst, beginnst du mit:

Dear Mr. (Sehr geehrter Herr) bei höhergestellten bzw. Respektspersonen ist Dear Sir angebrachter, Dear Mr. ist aber in jedem Fall auch korrekt. / Dear Ms. (Sehr geehrte Frau) gefolgt von dem Nachnamen.

Bei vertrauten Personen (Familie, Freunde) kannst du selbstverständlich den Vornamen verwenden z.B. Dear Thomas.

Bei sehr förmlichen E-Mails ist die Verabschiedung Yours faithfully möglich, was in etwa dem deutschen Hochachtungsvoll entspricht. Ansonsten verabschiedest du dich ganz einfach mit Kind regards (Freundliche Grüße) oder wenn es etwas persönlicher klingen soll mit Best regards, was aber in etwa dem gleichen entspricht.

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.

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Selbstverletztendes Verhalten ist im Islam haram. Hierzu findet wir klare Beweise im heiligen Quran.

Allah (swt) spricht in der Sura Al-Baqara, 195:

"und stürzt euch nicht mit eigenen Händen ins Verderben..."

Ebenso spricht Allah (swt) in Sura An-Nisaa, 29:

"Und tötet euch nicht (gegenseitig)! Allah verfährt barmherzig mit euch."

Allah (swt) macht uns hiermit deutlich, dass das menschliche Leben und der menschliche Körper heilig ist und nicht ohne einen von Allah (swt) erlaubten Grund verändert oder verletzt werden darf.

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Wie wäre es mit "leer"? Sprich: "Die leere Hoffnung der Organisation ist daher ..."

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Die Beschneidung (Chitan) ist im Islam Sunna und deshalb für Muslime verpflichtend.

Durch die Beschneidung gehst du den Bund mit Allah ein, so wie es seine Propheten getan haben.

Sollte das Entfernen der verbliebenen Vorhaut medizinisch problemlos möglich sein, so solltest du das nachdem du den Islam angenommen hast definitiv tun.

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