Lasse Dir vom Zahnarzt während der Behandlung einen Spandex Wangenexpander einsetzen. Dieser zieht die Lippen ein wenig auseinander, was die Muskulatur entlastet (und auch dem Zahnarzt eine bessere Sicht ermöglicht). Das hat sich bei mir in der Vergangenheit auch bei Arbeiten an den Backenzähnen bestens bewährt und selbst bei mehrstündigen Behandlungen jeglichen Schmerz in der Muskulatur vermieden. Ohne einen derartigen Wangenexpander bekomme ich bereits nach wenigen Minuten starke Schmerzen.
Es geht hierbei nicht nur einfach um eine Beeinträchtigung durch einen Geruch. Die Ware ist durch die Rauchrückstände gesundheitsgefährdend. Von daher handelt es sich hierbei um einen gravierenden Mangel der nicht akzeptiert werden kann (Stichwort: Third-Hand Smoke). Da dieser Mangel bei eBay nicht anhand der Bilder erkennbar ist, muß er nach m.E. im Text angegeben werden. Ein "keine Rücknahme" im Angebot läßt sich nicht auf verschwiegene Mängel anwenden.
Es gibt mehrere Verordnungen, die den Versand von gefährlichen Stoffen/Gegenständen regeln. DHL hält sich hier an:
Das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) Die „Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt“ (GGVSEB) Das „Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“(ADR)
aus diesen Gesetzen/Verordnungen geht hervor, welche Stoffe ein Gefahrgut darstellen und ab welcher Menge diese gekennzeichnet werden müssen, bzw. nicht transportiert werden dürfen.
Um es zu verdeutlichen: Wenn ich ein kleines Fläschlein Schnaps versende, geht von diesem eine andere Gefahr aus, als wenn ich einen 10l Kanister mit reinem Alkohol versende. In beiden Produkten ist aber Alkohol enthalten.
Von daher kann aus der Giftigkeit von dem in den ESL enthaltenen Quecksilber keine grundsätzliche Unzulässigkeit des Versandes von ESL abgeleitet werden.
Laut ADR müssten unsere ESL unter die Kategorie UN 3506 (hergestellte Gegenstände die Quecksilber enthalten) fallen. Und in UN 3506 finde ich: " Hergestellte Instrumente und Gegenstände, die höchstens 1 kg Quecksilber enthalten, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR" (SV 366).
Diese Regelung wurde 2013 neu in das ADR aufgenommen.
Damit sind unsere ESL aussen vor.