Darf man das / Immobilienvermittlung?

Guten Morgen Community.

Ich habe vor ein zweites Standbein aufzubauen im Bereich Immobilieninserate und Officetätigkeiten für Makler.

Dazu würde ich nun gerne erst einmal meine angebotenen Tätigkeiten beschreiben.

Immobilieninserierung

Ich helfe privaten Verkäufern oder Vermietern eine Maximale Präsenz auf gängigen Portalen zu schaffen, des weiteren werde ich Erstkontakt und Schnittstelle für potenzielle Käufer oder Mieter sein. Ebenso was Koordinierung von Besichtigungsterminen angeht. An Verhandlungen oder Besichtigungen nehme ich nicht Teil.

Das ganze Ohne Provision sondern nach einer einmaligen Gebühr für eine Betreuungszeit von 12 Monaten oder bis zur Vermietung / Verkauf.

Dabei ist zu erwähnen das ich keine vertraglichen Bindungen zu potenziellen Käufern oder Mietern eingehen werde.

Dieser Service wird ebenfalls für Miet und Kaufgesuche angeboten.

Vertragliche Gestaltung des Kaufes oder Vermietung obliegt dabei rein beim Auftraggeber.

Als zweiten Punkt möchte ich selbiges für Immobilienmakler anbieten die gerne Ihr Büro entsprechend ein wenig entlasten möchten.

Auch hierbei einmalig gegen eine geringe Gebühr oder bei fester Zusammenarbeit gegen eine monatliche.

Nun meine Frage

Ist dies eine Tätigkeit für die eine Erlaubnis nach Gewerbeordnung in Bezug zu einer Maklertätigkeit von Nöten ist Oder fällt dies unter einen anderen Schuh und eine Gewerbeanmeldung reicht hierbei aus ?

Laut ansässigen Gewerbeamt hieß die Antwort ja, jedoch möchte ich gerne die weitere Antworten durch Experten zu Rate ziehen.

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Wer den Preis oder die Immobilie selbst nicht vermittelt und so keinen notariellen Kaufvertrag für beide Parteien herbeiführt, ist auch kein Makler. Fehlt also die Verhandlung des Objekts und daraufhin die Bauftragung eines Notars mit einem Kaufvertrag, ist für den §34 GewO Absatz C die Tätigkeit eines Maklers nicht erfüllt.

Wenn Du also den §34C nicht hat, um das Maklergeschäft gesetzmäßig durchführen zu dürfen, für den zählt auch die Tätigkeit des Schaltens von Immobilien-Anzeigen nicht als sog. "Nachweis" gegenüber den Interessenten.

Das wäre ungefähr genauso, als wenn die Werbeagentur, die Immobilien-Anzeigen im Auftrag der Kunden schaltet, meint, Sie hätte nun Anspruch auf eine Courtage und wäre ebenso ein Makler. Nee, nee ;) Dafür hat die Agentur widerum Anspruch auf eine sog. Agenturprovision in Hohe von 20% für ihren Auftrag gegenüber ihrem Auftraggeber, die der Makler nicht hat.

Die beiden wesentlichen Punkte eines Maklers sind nun mal der Nachweis und die Vermittlung (Verhandlung bis hin zum Vertragsabschluss). Jede weitere Tätigkeit ist eventuell auch wichtig, berechtigt aber nicht zu einer Courtage.

Irgendwo muss es ja Grenzen zu anderen Gewerken geben, und die sind vom Gesetzgeber klar gezogen.

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Ich habe exakt das gleiche Problem mit meinem Samson Meteor Mic. Auch hier wird es weder unter Windows 8.1. noch unter Mac OSX Mavericks erkannt. Allerdings funktionierte es mal. Dann plötzlich nicht mehr. Die kleine gelbe Lampe vorne am Mic brennt nur sehr schwach nach dem Einstecken - ansonsten keine Reaktion.

Bauand, hast du mittlerweile eine Lösung?

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