Wer den Preis oder die Immobilie selbst nicht vermittelt und so keinen notariellen Kaufvertrag für beide Parteien herbeiführt, ist auch kein Makler. Fehlt also die Verhandlung des Objekts und daraufhin die Bauftragung eines Notars mit einem Kaufvertrag, ist für den §34 GewO Absatz C die Tätigkeit eines Maklers nicht erfüllt.
Wenn Du also den §34C nicht hat, um das Maklergeschäft gesetzmäßig durchführen zu dürfen, für den zählt auch die Tätigkeit des Schaltens von Immobilien-Anzeigen nicht als sog. "Nachweis" gegenüber den Interessenten.
Das wäre ungefähr genauso, als wenn die Werbeagentur, die Immobilien-Anzeigen im Auftrag der Kunden schaltet, meint, Sie hätte nun Anspruch auf eine Courtage und wäre ebenso ein Makler. Nee, nee ;) Dafür hat die Agentur widerum Anspruch auf eine sog. Agenturprovision in Hohe von 20% für ihren Auftrag gegenüber ihrem Auftraggeber, die der Makler nicht hat.
Die beiden wesentlichen Punkte eines Maklers sind nun mal der Nachweis und die Vermittlung (Verhandlung bis hin zum Vertragsabschluss). Jede weitere Tätigkeit ist eventuell auch wichtig, berechtigt aber nicht zu einer Courtage.
Irgendwo muss es ja Grenzen zu anderen Gewerken geben, und die sind vom Gesetzgeber klar gezogen.