Laut Bebaungsplan ist die GFZ=Grundflächenzahl 0,2. D.h. bei 315qm Grundstück dürften maximal 63qm bebaut werden. In der Baunutzungsverordnung steht dass man bis maximal 50% also in meinem Fall bis maximal 157,5qm bebauen darf.
Nun die Frage: Handelt es sich hier um die Grundfläche des EG oder 63qm wären ja viel zu wenig ? Zählen Wege, Schuppen usw. dazu ?
D.h. ich könnte bei 315 Grundstücksfläche 157,5qm auf 3 Stockwerken, wenn von Bebauungsplan erlaubt, bauen ?
Was kostet ungefähr eine Überschreitung ? Mir ist klar, dass dies von bauamt zu Bauamt unterschiedlich ist, ich hätte nur gerne eine ungefäre Hausnummer.
Der Nachbar hat auch nur 315qm Grundstück aber eine Garage, ELW im KG, EG+OG+Dachspitz bei Außenmasen von 9*9. Da kommt er selbst bei abgerundeten Werten doch locker über 157,5 qm Gesamtfläche. Daher zweifle ich die 0,2 GFZ etwas an. In seinem Bauantrag steht aber die GFZ mit 0.2
Ich freue mich auf Antworten.