Ist jetzt nicht wirklich aggressiv aber versuchs mal mit Nightmare von Avenged Sevenfold.

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Müssen Vermieter den Mieter aufklären, wenn es um eine Kündigung geht?

Hallo liebe Community!

Meine Frage ist, ob Vermieter den Mieter aufklären müssen, ob er eine schriftliche oder mündliche Kündigung einreichen muss.

Folgender Fall:

Person A geht am 28.03.2013 runter zur Frau des Vermieters und sagt ihr, dass sie kündigen will und am 01.07.2013 ausziehen will. Soweit so gut. Am 30.03.2013 geht Person A nochmal nach unten und fragt, ob eine mündliche Kündigung ausreicht oder ob eine schriftliche abgegeben werden muss. Die Frau des Vermieters sagt, dass sie ihren Mann fragen müsse, jedoch kam danach keine Antwort mehr und Person A ging wieder in die Wohnung. Ca. 4 - 7 Tage später wurde Person A dann gesagt, dass sie eine schriftliche Kündigung einreichen müsse. Nun ist folgendes Problem:

Laut Gesetz gilt die 3-monatige Kündigungsfrist. Person A müsste eigentlich bis zum 01.07.2013 zahlen, und dann ausziehen. Jedoch hat der Vermieter die Frage, ob eine schriftliche/mündliche Kündigung ausreicht, so weit hinausgezögert, dass Person A bis zum 01.08.2013 zahlen muss, da Person A erst am 11.03.2013 die schriftliche Kündigung überbracht hat, wegen der zu späten Informationsübermittlung. Aber Person A wusste nicht ob eine mündliche Kündigung ausreicht und hatte wie bereits geschrieben vorher gefragt und erst zu spät eine Antwort erhalten.

Die Frage ist also, ob der Vermieter der Person A direkt hätte sagen müssen, dass eine schriftliche Kündigung überbracht werden muss. Denn so muss Person A einen Monat mehr bezahlen als sie wollte, nur weil der Vermieter zu spät Bescheid gesagt hat. Und noch eine Frage: Ist der Ehepartner des Vermieters automatisch auch Vermieter oder nicht ?

Wäre sehr dankbar, wenn sich jemand mit sowas auskennt und mir sagen könnte, was nun Sache ist.

MfG

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Ok, dann weiss ich jetzt bescheid. Danke für alle Antworten.

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