Ja verboten

In den sogenannten Waffenverbotszonen ist gemäß § 42 WaffG das Führen von Waffen jeglicher Art-also auch von Messern die unters Waffengesetz fallen-verboten.

Bei ALLEN Clubs sind in der Hausordnung auch Messern verboten die nicht unter dem Waffengesetz fallen.

Also auch nur ein Buttermesser oder ein kleines taschenmesser ist verboten :)

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Behauptet ReCashClub dass ein Vertrag bestehen würde, legt aber keine Vertragsunterlagen bei, so sollte dieser Vertrag zunächst nachgewiesen werden.

Am besten solltest du die Forderung zunächst schriftlich widersprechen.am besten davon auch ein Foto machen und als Kopie per Email senden.

Erkläre im selben Widerspruchsschreiben den „Widerruf“ des Vertragsschlusses das es dir unbekannt ist.

Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so hast du möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall ist der Widerruf sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich. 

Wie kommt ein solcher angeblicher Vertrag zustande?

Während deines Besuchs auf der Seite hast du auf den Button „Jetzt sparen“ geklickt. Es wurden nur der Name und die Email samt Passwort abgefragt – sonst gar nichts. Direkt darunter ist ein Feld „Gebühren“ und dort findest du interessante Infos zum Recashclub:

„Übersicht Vermittlungsgebühr: 0,00 €, Aufnahmegebühr Vorteilswelt: 99,80 €*, Vermittlungsgebühr Kredit: 0,00 €, , Handyvertragsvermittlung: 0,00 €**, Jahresgebühr Club: 0,00 € im 1. Jahr, ab dem 2. Jahr 99,80 €, Bargeldabhebung: 1,50%, Partnerkarte: 14,90 €, Auslandseinsatz: ab 1%, Zinssatz: Variabel ab 4,9

https://verbraucherdienst.blogspot.com/2023/06/recashclub-top-bucks-kft.html?m=1

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