Die Mitarbeiterin wurde angewiesen einen aufgenähten Stoff vom Grundrock zu trennen und zwar von links, bedeutet auf der linken (also innen getragenen Seite) Stoffseite sollte die Naht getrennt werden. Sie trennte von rechts (also äußere Seite, die zu sehen ist) und zerplückte dabei den Hauptstoff (Satin) komplett. Die Fäden des Satin sind also aller paar mm zerpflückt, somit der Satin kaputt.
Dass das Haus dem Kunden gegenüber erstmal haften muß ist mir klar Solaris3, die Frage ist, ob man diesen Verstoß gegen eine gegebene Arbeitsanweisung, geltend machen kann und Schadenersatz von dieser Mitarbeiterin verlangen kann?
Gruß, Cris