Liebe Community!
Gestern, den 29.06 habe ich von meiner Zeitarbeitsfirma die Kündigung erhalten mit dem folgenden Text:
"hiermit kündigen wir....fristgerecht zum 31.07., hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.
Wir stellen Sie ab dem 14.07. von der Verpflichtung zur Erbringung Ihrer Arbeitsleistung frei. Beginnend ab 14.07. teilen wir Ihnen zunächst Ihren restlichen Urlaub zu und gewähren Ihnen danach einen Freizeitausgleich aus etwaigen Zeitguthaben auf dem Arbeitszeitkonto. Im Anschluss an die vollständige Urlaubserteilung und den nachfolgenden Freizeitausgleich sind Sie bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses unwiderruflich von der Verpflichtung zur Erbringung Ihrer Arbeitsleistung freigestellt."
Meine Situation: Ich hatte im April den Urlaub v. 27.07. - 14.08. eingereicht, der aber noch nicht genehmigt wurde. Da meine Zeitarbeitsfirma für mich keinen Einsatz hat, habe ich die Kündigung gestern 29.06 erhalten. Ich habe ein Monat Kündigungsfrist und 15 Tage Urlaub.
Mein Verständnis über das Kündigungsschreiben ist, dass ich zum 31.07 entlassen wäre. Aber was ist mit meinem Urlaub? Darf die Zeitarbeitsfirma mein Urlaub in mein Kündigungsfrist einberechnen? Mein Kündigungsfrist wäre doch damit gekürzt? Oder? Es ist doch nicht mein Verschulden, wenn sie mir keinen Einsatz finden können? Wofür sind den die Kündigungsfristen da?
Richtig müsste es doch sein, dass meine Zeitarbeitsfirma mir zuerst in der Kündigungsfrist den Lohn bezahlt, also für Juli, da die Kündigung fristgerecht zum 31.07 wirksam und danach noch 15 Tage Urlaubsgeld?
Und was ist mit dem Satz in der Kündigungschreiben gemeint "hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
mfg.
Daniel