Problem der Akzeptanz der Steuerklassenänderung bei Alg1 und Elterngeld. Frau verdient mehr als ich.

Hallo Community

ich habe diverse Foren durchforstet. Meine Frage scheint es nicht zu geben. Ihr könnt Euch beweisen :-)

Ich (Bankkaufmann / Finanzkriseverursacher) verdiente ca 3150€ brutto im Monat. Meine Frau arbeitet bei der Stadt und verdient ca 4300€ brutto im Monat.

Jetzt gehts los: Wie überall schlauerweise gesagt wird, soll man 12 Monate vor einer Schwangerschaft die Steuerklasse der Frau auf III ändern, weil das Elterngeld vom Netto berechnet wird. Das hat geklappt. Wir bekommen volles Rohr Elterngeld. :-) Ich hatte bis April Steuerklasse V. Sie hatte III. Seit April haben wir dann mit Geburt unserer hübschen Tochter die Klassen IV/IV. Die Progression des Elterngeldes gleicht sich mit Werbungskosten aus. Somit +-0€ Steuererklärung bei IV/IV. Super.

Jetzt das Lustige: Meine Filiale wird nach feindlicher Übernahme geschlossen. Alle Mitarbeiter kommen "auf die Straße". Die Agentur für Arbeit möchte mich jetzt in die Steuerklasse V abrechnen, weil das meine St.Kl am Anfang des Jahres war. Begründung ist §153 Sozialgesetzbuch. Darin heisst es: Die Änderung der St.Kl wird akzeptiert, wenn die Lohnsteuerersparnis gemäß den Gehältern Sinn macht und nicht nur gewechselt wird, weil man mehr Alg.1 beziehen möchte. Konkret heisst das bei mir: Klasse III = 1.500 € im Monat Klasse IV = 1.300 € im Monat Klase V = 1.000 € im Monat

Die Agentur möchte bei Ersatzleistungen eines Teiles, den fiktiven Lohn wissen, der verdient würde, wenn keine Ersatzleistung gezahlt würde. Wie albern.

Sprich: der höhere Lohn der Frau rechtfertigt keinen Wechsel des Mannes in III ???

Geht man nicht davon aus, dass ich als Bankkaufmann wieder einen Arbeitsplatz finde? Die können mir doch nicht unterstellen, dass ich die Kl. geändert hab, nur um das Amt zu melken. So wie es jetzt dasteht, bekomme ich nur die Klasse V akzeptiert.

Wie argumentiere ich da am besten? Helft mir bitte. Das Baby verschlingt schon genug Moos für Einrichtung und Spielkrams. :-) Bei guten Tipps gibt es gerne eine Überraschung/Belohnung/Prämie.

MfG aus dem Ruhrgebiet

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Also nochmal kurz und knackig:

Steuerklasse Januar - April: ich V Sie III wegen Elterngeld April bis Juni IV/IV weil +-0 mit Steuern

mein Job weg ab 30.06. also: ich III Sie V (weil steuerfreies Elterngeld, ich neuen Job bzw Alg1)

Alg.1 ab 01.07. aber nur in St.Kl. V für mich, weil Änderung der Klassen so aussieht, als ob ich alg.1 höher beziehen will und argumentativ schwer gegenzuwirken ist

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