Antwort
Mein Tipp: im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Bewerbungskosten mit ansetzen, damit wenigstens noch ein bisschen (einfache Entfernung) was rumkommt. Selbst wenn der Arbeitgeber voll erstatten würde - ein fader Geschmack bleibt sicher haften. Glückwunsch zum neuen Job!