Ja, weil es noch Dein altes Mietverhältnis betrifft, kannst Du die Lohnkosten der Handwerker entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen absetzen.
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Ich würde Dir raten, nun so schnell wie möglich die Nebenkostenabrechnung für 2009 zu erstellen. Dies dürfte ja Anfang 2010 möglich sein, da Dir ja schon die Gasabrechnung vorliegt und die anderen Kosten 2009 stehen ja dann auch fest. Dann weißt Du, was an Nachzahlung anfällt und kannst die Kaution gfls. anrechnen. Die Hälfte der Kaution wirst Du jedenfalls nicht einbehalten können.
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Alle Abrechnungen, die die Wohnung betreffen, kannst Du beim Amt vorlegen und diese bezahlt gfls. die Nachzahlung. Normalerweise fordert die ARGE aber zumindest die Nebenkostenabrechnung für die Wohnung zur Überprüfung an, da ja auch die Mietnebenkosten vom Amt bezahlt werden.