Mit 14 Jahren bist du laut Gesetz "beschränkt Geschäftsfähig". Das bedeutet das du sehr wohl selbstständig einen Kaufvertrag schließen darfst.
Dies ist jedoch an einige Bedingungen geknüpft. Grundsätzlich bedarf es bei Vertragschluss der Zustimmung oder Gehemigung eines gesetzlichen Vertreters - In deinem Fall werden das die Eltern sein.
Ausnahme: Die Zustimmung deiner Eltern brauchst du nicht, wenn du die Leistung aus eigenden Mittel bewirkst. Das heißt du bezahlst das Handy mit deinem Taschengeld, welches deine Eltern dir ausdrücklich zur freien Verfügung gestellt haben.