Warum bist du da eingezogen? Wurde denn ein Übernahmeprotokoll angefertigt.....? Setze deinem Vermieter eine Frist zur Mängelbeseitigung,ansonsten kürze die Miete(mache dich da beim Mieterbund oder Verbraucherzentrale kundig) Nichts geht mehr ohne schriftliche Absicherung,auch bei Bekannten nicht......

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Wer 58 Jahre oder älter ist, kann Alg II unter erleichterten Voraussetzungen beziehen ( § 65 Abs.4 SGB II) Erklärung gibt es beim Arbeitsamt. Das Amt wird dann keine sogenannte Leistungsnachweise mehr verlangen oder berufsfördernde Maßnahmen verordnen. Dies geht aber nur noch bis 31.12.07. Auf jedenfall mit einem Sachbearbeiter der Arge sprechen, der sich mit der Gesetzgebung auskennt.

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Habe meinen Jungs (Zwillinge) zwischen 5 und 7 Jahren das Schach- und Skatspielen beigebracht. Mit 9 Jahren den sinnvollen Umgang mit Computer ( erste Schritte Word/Excel) Das Ergebnis: mit 29 J. = 1 Zwilling Doktor der Biotechnologie und 2 Zwilling mit 24 J. Augenoptikermeister. Meine Empfehlung: Kinder rechtzeitig geistig fordern!

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Die logische Handlungsfolge eines halbwegs normal denkenden Fernsehzuschauers sollte der Knopf am Fernseher sein, wo man den Kasten abstellt! Es sei denn man legt Wert auf den "besonders wertvollen Teil der Werbung", zwischen den "geistig anspruchvollen Filmen".

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