Hallo,

ziemlich verfahrene Situation in der Du da steckst. Und die Antowrt auf die Frage ist leider keine Eindeutige. Du wirst Ihr nicht verbieten oder untersagen können in eine andere Stadt zu tiehen. Am hilfreichsten dürfte es für Dich sein, wenn Du Kontakt zum örtlichen Jugendamt aufnimmst um mit Ihnen die Sache durchzusprechen. Meistens sind die richtigen leute im Allgemeinen Sozialen Dienst als Sozialpädagogische Familienhilfe zu finden. Die ist kostenlos. Rein juristisch kann ich Dir ebensowenig eine eindeutige Antwort darauf geben. Dadurch dass das Sorgerecht Euch beiden zusteht gehe ich davon aus, dass auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Ihr/ Euch liegt. Ob Du das einklagen kannst und solltest lasse ich mal offen stehen und darüber solltest Du mit den Pädagogen im Jugendamt sprechen. Die können Dir ausführlich und gezielter helfen. Ich wünsche Euch, dass sich dieses Problem lösen lässt und es vor allem nicht zulasten Deiner Tochter geschieht.

Alles Gute!

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