Aufenthaltsbestimmungsrecht möglich?

Hallo ich bin ein stiller leser und habe jetzt auch mal eine frage. Mein Sohn und seine Ex-Frau haben sich vor 3 Jahren getrennt, seitdem streiten sich die beiden um das gemeinsame Kind, seine EX-Frau hat im Laufe der Zeit so einen dermaßen großen Hass gegen ihren Ex-Mann bekommen (ihre Aussage wirklich: Zahlen ja Kind nein)das sie diesen auf das Kind projeziert und dadurch den Umgang verhindert, was heisst verhindert, sie wirft ihm vor Alkoholiker zu sein oder sein Kind allein zu lassen wenn er Umgang hat oder, seine Aufsichtspflicht zu verletzten oder dem Kind gegenüber aggressiv geworden- zu sein letztendlich kam immer raus das nichts davon wahr ist(nur einige bsps) oder sagt das Kind möchte nicht zu dir oder es sei krank oder es wäre ein Vereinsausflug am Wochenende wo er/sie mit will und naja das Kind sagt dann auch ich möchte nicht zu Papa mit, aber wenn es denn beim Vater ist fühlt es sich sehr wohl, ich vermute mal mein Enkel sagt das um der Mutter nicht in den Rücken zu fallen. Nun wurden Gutachtter, Pfleger, Jugendamt usw eingeschaltet um alles Erziehungsfähigkeit, Umgangsverhalten usw zu begutachten. Man muss dazu sagen mein Sohn wohnt ca 350km von seinem Kind entfernt und fährt immer mit der angst ihn nicht zu kriegen. Jetzt sieht das wohl so aus das die Gutachten besagen das die Mutter nicht erziehungsfähig ist weil sie den Umgang verhindert und ihre wut projeziert und dieses eine Kindeswohlgefährdung darstellt und in Therapie gehen soll um ihren Hass in den Griff zu kriegen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht könnte dann eventuell mein Sohn bekommen. Ich würde mich wirklich sehr freuen aber ich würde gerne die rechtlichen Grundlagen wissen geht das, weil auf der anderen Seite wird das Kind ja aus seinem gewohnten Umfeld gerissen und von ihrer engesten Bezugsperson nämlich seiner Mutter, es ist sehr zwiespältig, ich habe gelesen das es auch passieren kann das man die Mutter in eine ambulante Therapie schicken kann, versteht das jetzt nicht falsch, ich habe meinen Enkel schon 1 Jahr nicht mehr sehen können und nichts würde mich glücklicher machen als ihn hier zu haben aber ich möchte auch nicht das mein Sohn sich auf etwas versteift was vielleicht doch nicht passiert und dann am Boden zerstört ist, denn letztendlich hängt ja wohl alles vom Richterspruch ab und dieses betteln und machen und tun für ein einfaches Umgangsrecht einfach schon viel zu lange geht, deshalb würde ich mich gerne informieren wie die Grundlagen sind, hat mein Sohn wirklich eine Chance oder sind es vielleicht doch nur "kann" Aussagen des Gutachters? Achso info anbei beide haben Sorgerecht und es gab schon mehrere Umgangsreglungen, alle wurden boykottiert

Vielen Dank für alle Antworten

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ja ich weiss es ist ein sehr langer Text und ach mir tut mein enkel so leid er ist der, welcher so oder so am ende leidet und das muss doch mal alles ein ende haben

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