Kann bitte einer diese Aufgabe lösen das brauche ich unbedingt? bitte wäre sehr lieb?

V und K sind beide Unternehmer und schließen einen Vertrag über die Lieferung eines Raupenbaggers zum Preis von 80.000,00 Euro netto. V hatte das Fahrzeug zuvor für 70.000,00 Euro netto erworben. V liefert den Bagger nicht. Dies ist für K sehr ärgerlich, denn er hätte den Bagger zum Preis von 87.000,00 Euro netto einen Monat nach Erhalt des Baggers von V an D veräußern können. Bis zur Lieferung an D hätte K den Bagger in seinem Unternehmen genutzt. Wegen der Nichtlieferung musste K einen Bagger mieten, wodurch Mietkosten in Höhe von 2.500,00 Euro brutto entstanden sind. V und K sind vorsteuerabzugsberechtigt.

die Fragen lautet :1. Welche Ansprüche hat K, wenn er V furchtlos eine Frist zur Lieferung des Baggers gesetzt hat? 2. Wie ist die Rechtslage, wenn V trotz erfolgoser Fristsetzung nicht liefert und K den Kaufpreis an ihn bereits gezahlt hat? 3. Welche Ansprüche kann V nach fruchtloser Fristsetzung geltend machen, wenn er selbst zur Lieferung bereit ist, K jedoch nicht zahlt?Bitte beachten Sie, dass V bei einem Geldinstitut ständig einen Überziehungskredit mindestens in Höhe des Kaufpreises in Anspruch nimmt und den Kredit mit der Kreditsumme zurückgeführt hätte.Der mit dem Geldinstitut vereinbarte Zinssatz beträgt 7 Prozent jährlich.Bitte beachten sie den sachverhalt im Gutachtenstil und begründen sie ausführlich Ihre Lösung

ich hab auch die paragraphen : 433 bgb, 280, 346, 323, 325, 288, 304

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Hast du denn schon einen Lösungsansatz? Dann kann man die Details besprechen, bei denen du hakst. Wofür brauchst du die Lösung? Für ein Jura Studium? Jura als Kurs in einem anderen Studium? Eine kaufmännische Ausbildung?

Mit den genauen steuerrechtlichen Aspekten und möglichen spezielleren Regeln im HGB kenne ich mich nicht so aus, aber ich kann ja mal ein paar Überlegungen äußern.

Frage 1:
A. K gegen V auf Lieferung des Baggers aus § 433 I BGB (+)

Oder stattdessen:

B. K gegen V auf Schadensersatz aus §§ 280 I, III, 281 BGB
-> gem. § 325 kann K auch Schadensersatz im Falle eines Rücktritts verlangen
I. Schuldverhältnis (+), § 433 BGB (siehe A.)
II. Pflichtverletzung (+), Nichtleistung
III. Fristsetzung, § 281 I 1 BGB (+)
IV. Vertretenmüssen (+), wird gem. § 280 I 2 BGB vermutet
V. Schaden, §§ 249 ff. BGB
- Mietkosten i.H.v. 2.500 € gem. § 250 1 BGB
- Entgangener Gewinn i.H.v. 7.000 € gem. § 252 BGB

Frage 2:
K gegen V auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. §§ 346 I, 323 I BGB
I. Gegenseitiger Vertrag (+), § 433 BGB
II. Pflichtverletzung (+) Nichterfüllung der fälligen und durchsetzbaren Leistung
III. Fristsetzung (+)
IV. Kein Ausschluss nach §§ 323 VI, 323 V 2 BGB (+)
V. Rücktrittserklärung, § 349 BGB (-), eine Rücktrittserklärung ist nicht erfolgt. Sie kann allerdings noch nachgeholt werden. Bis dahin bestehet allerdings kein Anspruch

Frage 3:
A. V gegen K auf Zahlung des Kaufpreises aus § 433 II BGB (+)
B. V gegen K auf Schadensersatz aus §§ 280 I, II, 286 I 1 BGB
I. Fälliger ( -> § 271 BGB) und durchsetzbarer Anspruch (+), § 433 II BGB (siehe A.)
II. Mahnung, § 286 I 1 (+), die Fristsetzung dürfte bereits eine bestimmte und eindeutige Aufforderung zur Leistung sein
III. Nichtleistung trotz Möglichkeit, § 286 I 1 BGB (+)
IV. Vertretenmüssen (+), wird grds. gem. § 286 IV BGB vermutet
V. Schaden
- Ersatz des Verzögerungsschadens: 7 % des Kaufpreises anteilig für den Zeitraum des Verzugs für die zusätzlichen Zinszahlungen
- Verzugszinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 288 II BGB

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Am meisten hat sich im Webdesign wohl inzwischen im Bereich Responsive Design und JS getan. Responsive Design solltest du dir auf jeden Fall gut ansehen und richtig verstehen. Außerdem sind mit HTML5 und CSS3 ein paar schöne Features dazu gekommen, die gemeinsam mit JS Flash beinahe komplett überflüssig machen.

Bei JS sind die Frameworks förmlich explodiert. Ich empfehle dir, mal in folgendes rein zu schauen: jQuery (wenn du das nicht eh schon kannst), React (eventuell auch Angular) und Node.js
Außerdem solltest du dich mit den Anpassungen von JavaScript durch ECMAScript 2015 (ES6) vertraut machen.

Ansonsten würde ich mich LowCase anschließen, dass wahrscheinlich gute Basics das wichtigste sind. In die Frameworks kann man sich ja bei Bedarf einarbeiten. Eine gute Übersicht findest du m.M.n. hier: 

https://youtube.com/watch?v=sBzRwzY7G-k

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Wenn er absichtlich ohne Fahrkarte fährt, ist das Schwarzfahren. Wenn der Automat nicht funktioniert oder er ihn nicht richtig bedienen kann, muss er die Service-Hotline anrufen oder selbstständig das Personal ansprechen.

Schwarzfahren ist in Deutschland gem. § 265a Var. 3 StGB (Erschleichen von Leistungen, Beförderungserschleichung) strafbar.

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Die  Katze gehört dem Eigentümer. Besitz ist nur die tatsächliche Sachherrschaft (also wer die Katze gerade im Arm oder in der Wohnung hat). Der Eigentümer ist derjenige, der bestimmen darf, was mit der Katze passiert und wer diese nesitzt. Wenn jemand anderes als der Eigentümer (z.B. deine Mutter in ihrer Wohnung) die Katze besitzt, kann der Eigentümer vom Besitzer die Herausgabe der Katze nach § 985 BGB verlangen. Dieser Anspruch ist im Zweifelsfall vor dem Amtsgericht einklagbar.

Dafür musst du aber natürlich auch Eigentümerin sein. Gem. § 929 S. 1 BGB erfolgt die Eigentumsübertragung durch Einigung und Übergabe. Der Verkäufer ( = ursprünglicher Eigentümer) hat sich mit dir geeinigt, dass du der neue Eigentümer werden sollst und danach die Katze an dich übergeben. Dadurch wurdest du grundsätzlich zur Eigentümerin.

In Betracht kommt aber auch, dass die Einigung mit dem Verkäufer darauf abzielte, dir, deinem Freund und deiner Mutter gemeinsam Eigentum zu übertragen. Dafür müsste man wissen, was genau abgesprochen wurde. Wenn ihr gemeinsam Eigentümer werden wolltet, habt ihr wahrscheinlich automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet. Das ist auch unbewusst und formlos möglich. Der Zweck dieser Gesellschaft währe der Erwerb, der Unterhalt und die "Nutzung" der Katze. 

Die Katze gehört dann der Gesellschaft und ihr könnt nur gemeinsam über die Katze verfügen. Alle Entscheidungen bzgl. der Katze müssten gemeinsam und einstimmig getroffen werden.

Als Indiz, dass nur du (zumindest aus Sicht des Verkäufers) Eigentümer werden solltest, nehme ich allerdings, dass nur du in den Impfpass eingetragen wurdest. Aber die genauen Umstände kenne ich nicht.

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