Antwort
Danke erst einmal für eure Antworten :)
Besteht denn ein Anspruch, wenn meine Mutter im Grundbuch mit drin steht, wir aber nichts davon wissen/wussten. oder gibt es da auch eine Frist für die Änderung des Eintrags? Bekommt man von "irgendjemandem" einen Brief indem drin steht, dass man geerbt hat, oder müssen wir uns da auf die Ehrlichkeit meines Stiefvaters verlassen?