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Colesari

13.05.2011
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Colesari
13.05.2011, 22:33
Erbrecht Stiefkinder

Hallo!

Folgende Situation: Mein Stiefvater hat mit seiner ersten Frau ein Haus gebaut. Aus dieser Ehe stammen auch meine zwei Stiefgeschwister. Die Frau ist sehr früh verstorben. Als meine Mutter meinen Stiefvater geheiratet hat, wurde meines Wissens nach kein Ehevertrag abgeschlossen. Meine Mutter ist 2008 auch verstorben. Da mein Stiefvater nun wieder geheiratet hat, und wir uns mit "der Neuen" leider nicht verstehen, würde mich interessieren, ob mein leiblicher Bruder und ich durch den Tod unserer Mutter Anspruch auf einen Teil des Hauses haben.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten!

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Antwort
von Colesari
15.05.2011, 15:19

Danke erst einmal für eure Antworten :)

 

Besteht denn ein Anspruch, wenn meine Mutter im Grundbuch mit drin steht, wir aber nichts davon wissen/wussten. oder gibt es da auch eine Frist für die Änderung des Eintrags? Bekommt man von "irgendjemandem" einen Brief indem drin steht, dass man geerbt hat, oder müssen wir uns da auf die Ehrlichkeit meines Stiefvaters verlassen?

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