Zwar fehlt das Bild, verhindert aber nicht eine Antwort zu geben.

Du sagtest du hast eine Anfrage gemacht?
Eine Anfrage verpflichtet nicht zum kauf und es kann auch kein automatischer Vertragsabschluss zustande kommen!

Unkündbar ist sowas am Ende sowieso nicht! Jeder Vertrag ist kündbar, ist gesetzlich geregelt. Die Frage ist welche Fristen gelten und was die Bedingungen sind.

Wenn du dir aber sicher bist das du nur eine Anfrage gestartet hast, und keinen Vertragsabschluss, und dir gesagt wirst du kannst nicht kündigen, dann wende dich bitte an den Verbraucherschutz!

Viel Glück!

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Schlimm wie manche Leute urteilen, ohne einen Funken Ahnung zu besitzen.

Wenn dir das Verhalten deiner Freundin angst mach, dann rede mit ihr darüber. Frag sie, wie sie zu diesem Glauben gekommen ist, welche Hoffnungen sie in diesen Glauben hat.

Grundlegend kannst du nicht viel ändern. In Deutschland haben wir Religionsfreiheit, das bedeutet jede*r kann glauben was sie/er will.

Und an unsere Fachmänner/frauen: Satanismus zählt, im entferntesten Sinne auch zu den Religionen. Und nur weil ein Mensch an etwas anderes glaubt, ist dieser nicht gleich psychisch Krank! Glauben ist letztendlich eine Erfindung des Menschen, um dem Leben einen Sinn zu geben, und Halt zu finden. Jede Religion hat eine Daseinsberechtigung. Punkt.

Solltest du jedoch ein Problem damit haben, oder es fürchten, dann ist es wie gesagt dein Problem und du musst eine Lösung finden. Entweder du lernst es zu akzeptieren, oder du trennst dich von ihr.

Egal wie du dich entscheidest: Viel Glück!

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Lehrjahre sind keine Herrenjahre
Ein Spruch den ich selber viel zu oft gehört habe, und der nur bedingt stimmt.

Die Arbeit am Tresen ist erstmal nicht verkehrt. Ich gehe davon aus das du deine Ausbildung im September letzten Jahres begonnen hast? Die Arbeit am Tresen lehrt dich mit Kunden zu arbeiten, und gibt dir auch einige Einblicke aus der Front.

Das Reifen schleppen ist vermutlich weniger spaßig, jedoch gehören auch solche Aufgaben, in Maßen zu deiner Ausbildung. Oftmals werden solche Aufgaben benutzt, um dem Lehrling noch Grundwerte zu vermitteln oder zu stärken. Wie gesagt: Aber nur in Maßen.

Der Spind, nun ja das ist was ganz anderes. Anspruch auf einen Spind hast du erstmal nicht, es sei denn im Ausbildungsvertrag wird dir ein Spind zugesprochen, das bezweifel ich jedoch. Die Frage ist: Benötigst du einen Spind? Wenn ja rede mit deinem/deiner Ausbilder*in und frage ob du einen Spind haben könntest.

Wenn du keine anderen Arbeiten zu vollrichten hast, außer am Tresen zu stehen und Reifen zu schleppen, dann rede mit deinen Vorgesetzten. Diese haben immerhin die Pflicht dich Auszubilden. Wenn du aber mit den Vorgesetzten sprichst,  dann rede vernünftig und höflich mit ihnen. Frag erstmal ob du dein Tätigkeitsfeld erweitern könntest.

Wenn all das nichts hilft, wäre der nächste Gang zu einer Bezugsperson (Eltern oder Berufsschullehrer) oder aber zum Arbeitsamt. Die können dir auch helfen.

Lass dich nicht unterkriegen :)

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Nun das lässt sich auf zwei Themen erweitern:

Der technologische Aspekt
Das Nintendo 64 (auch N64, oder fälschlicher Weise auch die N64) wurde 1996 erstmals veröffentlicht.
Die PS4 (Playstation 4) im Jahre 2014.

Technisch betrachtet, liegen Welten zwischen den beiden Geräten. Die Hard- und Software hat sich innerhalb der letzten Jahre stark verändert.

Also ja, technisch betrachtet ist die PS4 besser als das N64.

Die Frage des Geschmacks
Ganz anders sieht es aus, wenn man den persönlichen Aspekt sieht, also den Geschmack. Für manche ist die PS4 aufgrund ihrer besseren Technik und der Auswahl an Spielen besser, für andere wiederum bietet das N64 ein unvergessliches Retro-feeling und schlägt somit die PS4 deren Meinung nach.

Letztendlich ist es egal. Es kommt immer darauf an was man möchte. Alte retro Spiele spielen, oder neuer Spiele. 

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