Die Krankenkasse schalten den Medizinischen Dienst/ MD ein, sobald ein Leistungsantrag geprüft wird. Zum Beispiel bei Krankengeld. Hier geht es z.B. primär darum, dann geschaut wird ob die Krankenkasse noch der richtige Träger ist. Manche Versicherte beziehen Krankengeld noch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Träger wie Arbeitsamt oder Deutsche Rentenversicherung sind ebenfalls Leistungszahler. Ggf. wird ein Versicherter aufgefordert Anträge bei anderen Behörden zu stellen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei anderen Leistungsanträgen wird der MD beauftragt ein sozialmedizinisches Gutachten auf Grundlage der Behandlungsberichte oder Untersuchung zu erstellen. Da in der Krankenkasse für gewöhnlich keine Mediziner sitzen, sondern Juristen, wird grds. ein Leistungsantrag per Gesetzeslage geprüft. Medizinische Aspekte werden umgekehrt vom MD geprüft. Sogesehen ermöglicht die der MD Gute Möglichkeiten dein Anliegen genauer zu analysieren.
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