#100* glaub ich und dann anruf

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Das Streckenverzeichnis wird persönlich für die behinderte Person vom Versorgungsamt ausgegeben. Im Streckenverzeichnis werden alle Eisenbahnstrecken im Umkreis von 50km des Wohnortes oder gewöhnlichen Aufenthaltortes eingetragen. InterRegio und D-Züge können ebenfalls im Rahmen des Streckenverzeichnisses genutzt werden, Zuschläge sind jedoch nicht zu zahlen.

also kann ich nur 50km vom Wohnort fahren?

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Wo hast du die ausgeliehen? hat er vorher Scart benutzt?

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