Das kommt darauf an wo und auch wie alt die Person die vergewaltigt worden ist war...
Hier hab ich mal was für dich gefunden:
Leichte Körperverletzungen nach drei Jahren
Schwere Körperverletzung oder ein sexueller Missbrauch von Unmündigen nach fünf Jahren,
Eine Vergewaltigung nach zehn Jahren.
Bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger (ebenso wie bei Vergewaltigung) mit schwerer Körperverletzung – wozu etwa auch Traumatisierungen zählen können – beträgt die Verjährungsfrist zwanzig Jahre.
Sexueller Missbrauch von Unmündigen mit Todesfolge und Vergewaltigung mit Todesfolge verjähren überhaupt nicht.
Das ist aber nur ein allgemeiner Richtwert....und kommt wie gesagt darauf an wo wann wer ....