Antwort
Danke für die recht schnellen Antworten :)
Aber wenn ich ehrlich bin hab ich immernoch keine Ahnung wann ich wieder legal nach Deutschlang darf wenn der Vollzugstermin auf den 27. Februar 2011 festgelgt ist!?
Und noch eine Frage: Wird man auch schon bei dieser sagen wir mal nicht so langen und auch noch JUGENDstrafe international gefahndet?
Viele lieben Dank für die antworten! =)