Antwort
Klar, ich habe mich am 8.8. beim AA gemeldet, denen gesagt, dass ich bis 10.8. krankgeschrieben bin, hab dann den Antrag auf Auszahlung KG mit der AU Besch. bei der KK abgegeben. Die haben dann Wochenlang am Tel rumgeeiert und mir jetzt geschrieben:
sinngemäß:
Sie sind seit xx au erkrankt. Diese Erstbescheinigung wurde von Drxx am 8/8 ausgestellt. Anspruch besteht ab dem Tag danach. Das an diesem Tag bestehende VersVerhältnis ist maßgebend. Auch wenn die Bescheinigung früher datiert ist. Sie hätten Anspruch ab 9/8. da waren sie aber nicht verspfl. beschäftigt. Sie haben keinen Anspruch. Widerspruchsklausel.