Es kommt darauf an würde ich sagen. Wenn du in bestimmten Dingen Hilfe brauchst und es jemand gut mit dir meint, dann kann es vielleicht eine Hilfe sein. Meine Erfahrung ist leider eine sehr negative. Kann rein gar nichts positives berichten.
Ja, das ist leider möglich. Sollte der Betreuer das für notwendig erachten, kann er beim Gericht diesen "Aufgabenkreis" verlangen, beziehungsweise seine Aufgabenkreisliste verlängern. Du wirst nicht unbedingt im Vorfeld informiert, sondern bekommst vom Gericht einen entsprechenden Hinweis. Private Post ist davon ausgenommen. "Angeblich" *Zwinker*
Hallo Joker,
wie ist es den ausgegangen?
Das Gericht versucht einem diese Geschäftsunfähigkeit schmackhaft zu machen. "Sind Sie mit dem Einwilligungsvorbehalt einverstanden?" Aus Angst sagt man dann natürlich ja (ich zumindest) mit gravierenden Folgen. Du kannst keine Verträge abschließen, auch keine geringen Beträge begleichen, nichts im Internet ohne Rechnung kaufen und musst immer den gesetzlichen Betreuer fragen, ob er dir nicht Geld gibt. Von deinem Geld wohlgemerkt. Ich habe durch diesen Satan viel Geld verloren, weil er einfach Dinge überweist. Informationen zu bekommen ist äußerst schwierig. Diesen Folterern sollte unbedingt das Handwerk gelegt werden.
Ich glaube, wenn du Sie selbst für dich beantragt hast, ist es wesentlich einfacher die gesetzliche Betreuung wieder aufheben zu lassen als wenn diese jemand anderes angeregt hat. Wende dich an das zuständige Betreuungsgericht.