Jetzt kam ein Schreiben vom Anwalt:
Zwischen Ihnen und meinem Mandanten wurde der Mietvertrag vom 21.08.2008 über die o.g. Wohnung geschlossen. Der Vertrag kam zustande, da Sie einen auf den 18.08.2008 datierte Einverstaendiserklärung abgegeben haben, 4 Monatskaltmieten Kaution zu bezahlen, lehnen es jedoch jetzt ab.
Sie haben meine Mandantschaft vorsätzlich darueber getäuscht, um den Abschluss des Mietvertrages zu erreichen. Dies erfüllt den Tatbestand des Betruges, sodass insoweit die Erstattung einer Strafanzeige vorbehalten bleibt.
Namens und in Vollmacht meiner Mandantschaft erkläre ich hiermit die Anfechtung des o.g. Mietvertrages wegen Täuschung. Hilfsweise und vorsorglich erkläre ich namens und in Vollmacht meiner Mandantschaft die außerordentliche fristlose, hilfsweise fristgerechte Kündigung des Mietvertrages. Die fristlose Kündigung wird auf § 543 BGB gestützt. Die Täuschung meiner Mandantschaft in Betrugsabsicht stellt eine schwerwiegende Verletzung Ihrer Mieterpflichten dar. Eine Fortsetzung des Mietvertrages ist meiner Mandantschaft nicht zumutbar, da jegliche Vertrauensbasis zerstört ist. Die vorsorglich ordentliche Kündigung erfolgt gemäß § 573 BGB mit derselben Begründung.
Einer etwa stillschweigenden Fortsetzung des Mietvertrages wird bereits jetzt ausdrücklich widersprochen.
Eine Übergabe der Wohnung an Sie hat bisher nicht stattgefunden. Schlüssel wurden Ihnen nicht ausgehändigt. Da Sie gegenüber meiner Mandantschaft per e-mail ankündigten, sich "Zugriff zur Wohnung zu holen" werden Sie hiermit aufgefordert, es zu unterlassen, sich Zugang zu der Wohnung zu verschaffen und sich in den Besitz der Wohnung zu setzen. Sollte Ihre schriftliche Unterlassungserklärung hier nicht bis zum 02.09.2008 um 12.00 Uhr vorliegen, werde ich beim Amtsgericht ***** eine Unterlassungsverfügung gegen Sie erwirken. Auch insoweit wird Strafanzeige wegen Sachbeschädigung pp. erstattet werden.