Natürlich ist es so, dass die dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten ist. Ein Anspruch auf das Stellen eines Nachmieters besteht nicht. Aber - wenn euer Vermieter nach eurem Auszug das Bad modernisieren will, hat er eigentlich keinen Grund, euch freiwillig nicht eher aus dem Vertrag zu entlassen. Für den Vermieter hätte dieses den Vorteil, eher mit den Umbauarbeiten beginnen zu können und dann die Wohnung auch wieder eher . dann sicerlich mit einer höheren Miete - vermieten zu können. Damit würde der Vermieter sogar profitieren, wenn er euch eher aus dem Vertrag entläßt. Also - noch mal das Gespräch suchen.

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