,,Laut dem Urheberrecht sind die Rechte an einem Werk demjenigen zustehend, der das Werk erstellt hat. Aus diesem Grund wird KI-Musik nicht als urheberrechtlich geschützt angesehen, da die Musik von einer Maschine erstellt wird."

(Quelle: https://www.boardofmusic.de/kuenstliche-intelligenz/urheberrecht#:~:text=Laut%20dem%20Urheberrecht%20sind%20die,von%20einer%20Maschine%20erstellt%20wird.)

,,Nach § 2 Abs. 2 UrhG wird ein Werk urheberrechtlich geschützt, wenn es eine persönliche geistige Schöpfung darstellt. Dieses Werk kann nur durch eine menschliche gestalterische Tätigkeit eines Urhebers entstehen. Zudem wird ein Minimum an menschlicher Kreativität gefordert. Daher können Werke, die autonom durch KI, also rein maschinell erzeugt wurden, nicht urheberrechtlich geschützt werden."

(Quelle: https://hofa-college.de/blog/rechtliche-herausforderungen-bei-der-nutzung-von-ki/#:~:text=Dieses%20Werk%20kann%20nur%20durch,wurden%2C%20nicht%20urheberrechtlich%20gesch%C3%BCtzt%20werden.)

Ja, darfst du habe mich vorher zusätzlich schlau gemacht bevor ich die Songs z.B. via TikTok, YouTube oder Instagram veröffentlicht habe.

Ich benutze dafür Suno oder Udio und habe.

Ist rechtlich eine Grauzone aber du darfst es veröffentlichen. Bisher gab und gibt es kein Urteil, dass das Gegenteil behauptet, da die Musik mit einer Maschine erstellt wurde und nicht durch die geistige und schöpferische Arbeit eines Menschen entstanden ist. Viel Spaß beim Musik machen ;-)

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