Grüß dich,

da es sich bei dem Baum um sein Eigentum handelt und du auch sein Grundstück hierfür betreten musst. Würde ich vorab die Polizei rufen.

Dein Problem hat sich damit aber nicht erledigt. Tatsächlich hafter der Eigentümer des Baumes bei höhere Gewalt, wie ein Sturm, nur bedingt.

Zunächst einmal ist jeder Eigentümer für die auf seinem Grundstück wachsenden Bäume verkehrssicherungspflichtig.

Ein schuldhafter Verstoß gegen diese Verkehrssicherungspflicht macht dessen Eigentümer im Falle eines durch einen umstürzenden Baumes bedingten Fremdschadens schadensersatzpflichtig (§§ 1004 Abs.1, 823, 249 BGB).

Hat dieser aber seine Pflichten erfüllt (nicht klar definiert im Strafrecht - Einzelentscheidungen - Gutachten des Baumes erforderlich) und dafür gesorgt das der Baum gesund bleibt. Ist dein Nachbar nicht ersatzpflichtig.

Deine eigene Gebäudeversicherung bezahlt schäden ab Sturmstärke 7 i. d. R. für umgestürzte Bäume. Ich kenne jetzt nur die Tarife von 4 Versicherern, aber diese leisten auch für Schäden umgestürzter, fremder Bäume.

Ich hoffe ich habe dir helfen können. Du solltest aber eine Haus- und Grundbesitzer RS für die Zukunft abschließen. Das gibt es bereits ab 35 € im Jahr. Frag einfach mal bei den zahlreichen Eigentümer eV´s an.

Freundlich grüßt dich

CLTNT

 

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