Ein Dekolleté ist jener schmale Grat auf dem der gute Geschmack balanciert - ohne dabei herunterzufallen. Coco Chanel
Das Regierungspräsidium hat die Vergleichsarbeiten ausdrücklich NICHT eingeführt, um die Schüler zu benoten. Auch darf laut Notengebungsverordnung die erreichte Punktzahl nicht herangezogen werden, wenn es sich um eine x,5 Note handelt. Das wird vielleicht an einigen Schulen praktiziert, ist aber nicht rechtens. Ein guter Lehrer sollte in der Lage sein seine Schüler in so fern einzuschätzen, als dass er bei der Notenfindung nicht auf die Lernstandserhebung angewiesen ist und diese zu ihrem eigentlichen Zwecke nutzt: Seine Schüler in ihren Defiziten zu unterstützen und in ihren Stärken fördern!
zur 2. Frage:
Wasserrutsche = x Achterbahn = 3x + 2400 Spukhaus = (x + 3x + 2400):2 = (4x + 2400):2
es ergibt sich folgende Formel:
48600€ = 3x + 2400€ + x + (4x + 2400€):2 48600€ = 4x + 2400€ + 2x + 1200€ 48600€ = 6x + 3600€ 48600€ - 3600€ = 6x 45000€ = 6x 7500€ = x
Das bedeutet: Wasserrutsche: 7500€ Achterbahn: 24900€ Spukhaus: 16200€
TIPP: Um die Gleichung aufzustellen, ersetzt du das nicht genannte "Ding" durch x. Doppelt soviel wäre dann 2x. Die Hälfte x:2. Versuch´s mal. Du packst das!
Laut Hausaufgabenverordnung muss der Lehrer HA aufgeben, welcher der Schüler "selbstständig und in angemessener Zeit" erledigen kann. So ist es in Baden-Württemberg. Wenn dies nicht der Fall ist, dann bitte deine Eltern dir dein Unvermögen (worauf auch immer dies zurückzuführen ist) schriftlich zu bestätigen. Damit bist du auf der sicheren Seite. Für die Zukunft kann ich dir nur raten, deine Lehrer direkt bei der Vergabe der HA, auf ihre Lösbarkeit aufmerksam zu machen. Sind nämlich auch nur Menschen, welche ihre Schüler manchmal einfach überschätzen...