Warte bis du deine Zunge wahrnimmst! Spaß beiseite. Das passiert jedem mal, allerdings sollte das nach spätestens ein paar tagen von selbst verschwinden. Evtl. brauchst du einfach nur etwas abwechslung, vll ist dein Kopf unterfordert. Das ist ganz ähnlich einem Ohrwurm.

...zur Antwort

Laut Gesetz gilt das aber auch nur in akuten Bedrohungen. Sprich, wenn keine Zeit ist Hilfe zu suchen bzw die Polizei zu rufen.

Dazu darf einer Attacke keine "unverhältnismäßig größere verteidigende Aktion" folgen. D.h. du darfst zum Beispiel dem Pausenhofbully nicht ins Gesicht schießen, weil er dir einen Klaps gegeben hat.

Beleidigungen sind allerdings strafbar und können zur Anzeige gebracht werden. Da könnte es helfen dich als Zeuge zu haben. Daraus folgen in der Regel Geldstrafen bis hin zu einstweiligen Verfügungen, deren Verstoß sogar mit Gefängnisstrafe belegt werden kann. Je nach Schwere.

...zur Antwort

Völlig egal, ab zum Arzt undzwar schnell. Eine Entzündung wäre schmerzhaft. Eine Aphte würde nicht so lange bestehen und etwas anders aussehen. Was dann noch bleibt, kann gefährlich sein. Sicherheit bringt nur der Arzt.

...zur Antwort

Mann und Frau sind laut Koran soweit ich weiß nur "vor Gott gleich". Das bedeutet nicht, dass die weltliche Frau die gleichen Rechte besitzen soll wie der Mann.

Ist nicht anders als in der Bibel. Allerdings ist gibt es einige Abwandlungen des Koran. Auslegungen könnte man sagen, die zu eigenen Schriften zusammengefasst wurden. Diese sind der "Koran" auf den sich Extremisten beziehen. Aus diesem Grund gibt es ein Verständnis, das von Moderat bis Fanatisch reicht und sehr unterschiedlich in einzelnen Teilen der Welt und der Bevölkerung ist. Der größte Teil der Muslime gehört auf jeden Fall der friedlichen, weniger Regressiven, Gruppe an, wobei eine absolute Gleichstellung zwischen Mann und Frau noch immer eine seltenheit ist. Global betrachtet.

...zur Antwort

Und wie das ein Problem ist. Wenn jemand Volljähriges etwas mit dir anfängt, da er dein Alter überschätzt, kann das für denjenigen Gefängnisstrafe bedeuten. Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen, ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt und stellt eines der schwesten Vergehen überhaupt dar. Es spielt dabei keinerlei Rolle, ob derjenige "gedacht" hat du seist älter. Berührungen, wie zB Küssen, sind ab 14 Jahren laut Gesetz erlaubt, sofern kein Abhängigkeitsverhältnis besteht.

...zur Antwort