Das Betreten von Bahngleisen ist eine Ordnungswidrigkeit. Es wird dann wahrscheinlich ein Bußgeld geben. Allerdings bist du erst 13.
§ 12 Verantwortlichkeit
(1) Nicht vorwerfbar handelt, wer bei Begehung einer Handlung noch nicht vierzehn Jahre alt ist. Ein Jugendlicher handelt nur unter den Voraussetzungen des § 3 Satz 1 des Jugendgerichtsgesetzes vorwerfbar. (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten).
D.h. eigentlich, du müsstest nichts bezahlen, denn du bist unter 14.
Etwas anderes könnte gelten, wenn durch dein Verhalten ein Schaden entstanden ist, aber das konnte ich jetzt nicht aus deinem Beitrag herauslesen.