Hallo,
wir beschäftigen bei unserer Beratungs-GmbH viele Freelancer (FL). Normalerweise, stellen uns die Freelancer Ust in Rechnung. Wir haben jetzt einen neuen FL der für sich die Kleinstunternehmerregelung in Anspruch nehmen will und dementsprechend keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellt. Soweit kein Problem.
Jetzt haben wir allerdings einen Kunden, für den dieser FL unter anderem tätig ist. Dieser weiß auch, dass der FL die Kleinstunternehmerregelung in Anspruch nimmt und will jetzt Leistungen die dieser Freelancer verrichtet ohne Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt werden. In meinen Augen kann ich das aber nicht, da ich ja kein Kleinunternehmen bin und dementsprechend meine Umsätze auch nicht von der Mehrwertsteuer befreien kann.
Der Controller des Kunden antwortete mir drauf, dass ich bei Hotelrechnungen die ich an Ihn weiterbelaste ja auch nicht aus 7% auf einmal 19% Ust machen könnte.
Für mich besteht allerdings schon ein kleiner Unterschied ob ich jetzt irgendwelchen Spesen, mit einem geringeren Ust-Satz weitergebe oder Leistungen.
Wer liegt den hier nun richtig, der Controller oder ich?
Viele Grüße