Jetzt sehe ich, wie man Details hinzufügen kann ^^
Ich dachte, die Fragenlänge sei auf zwei Sätze gekürzt worden.
Ja, also ich frage mich, wie das ist:
Meine Frau ud ich warden in 2015 und 2016 nicht über den gemeinsamen Pauschbetrag von 1602 kommen.
Aber es wird durchaus so sein, dass meine Frau über 801 kommt.
Können wir dennoch bei einzeln bei Banken Freistellungsaufträge stellen und bei anderen Banken z.B. einen gemeinsam, wenn wir da beide Konten haben oder gemeinsam einen Batzen anlagen, der z.B. Kapitalerträge von 1000 Euro einbringt?
Oder müssen wir jeden Freistellungsauftrag entweder allein oder jeden zusammen stellen?
Das ist zusammen organisatorisch nicht immer einfach, weil man dann immer einen Wisch etc. schicke3n muss statt das einzeln bequem per Onlinebanking zu erledigen.
Kann mir da einer einen Tipp geben?
Hab nicht so viele Verheiratete in der Umgebeung, die ich das fragen könnte.
LG