Die Todesstrafe sowie auch die Wiedereinführung ist ein Thema mit dem sich die Wissenschaft schon viel beschäftigt hat.
Verschiedene Thesen wie die der Abschreckung oder die der Kostenersparnis wurden weitgehend untersucht und widerlegt. In objektiver Hinsicht scheint es keine überzeugende Argumentation für die Todesstrafe zu geben, dies gilt jedoch nicht für die subjektive.
Es gibt aus allen Bereichen Befürworter der Todesstrafe und es ist im Grunde ein ethisches Problem. Je nach Ergriffenheit des jeweiligen Menschen von der vorliegenden Straftat wird sie mal gefordert und dann auch wieder abgelehnt. Gleiches gilt auch für die lebenslange Freiheitsstrafe. Sie weißt gegenüber der Todesstrafe den „Vorteil“ auf, dass kein Täter getötet wird und bei etwaigen Unschuldigen wenigstens der teilweise Rücktritt von der Bestrafung möglich ist.
Aber auch in moralischer Hinsicht ist die lebenslange Freiheitsstrafe durchaus zu kritisieren. Aus diesem Grund unterliegt sie in Deutschland besonderen Voraussetzungen präzisiert durch das Bundesverfassungsgericht.
Bei der Todesstrafe hat sich die BRD in ihrer Verfassung dazu entschieden, die Todesstrafe abzuschaffen. Der kurze Satz aus Art. 102 GG enthält viel mehr als auf den ersten Blick deutlich wird. Denn er stellt ein Bekenntnis zum grundsätzlichen Wert des Menschenlebens dar. Gleichzeitig muss man – dies führte auch im parlamentarischen Rat zu einer Abschaffung – die Historie betrachten. Diejenigen, die eine Todesstrafe befürworten, missachten maßgeblich die Vergangenheit. Denn in der Zeit der NS-Diktatur wurde diese Form der Sanktion uneingeschränkt missbraucht. Die Theorie, dies könne nicht wieder passieren, ist ein naiver Glaube.
Andererseits ist es so, dass die Staatengemeinschaft die Todesstrafe bisher nicht als völkerrechtlich geächtet ansehen. Hierbei darf für die EU jedoch nicht die EU-Grundrechte-Charta unerwähnt bleiben.
Meiner Meinung nach ist die Todesstrafe ein Relikt der Vergangenheit und sollte dies auch bleiben. Diejenigen, welche die Todesstrafe fordern, denken aus meiner Perspektive erschreckend eindimensional. Das ist es was mir viel mehr Angst macht.
Schaut man sich Berufsgruppen wie Soldaten und Polizisten an, in denen es immer mal wieder vorkommt, dass diese einen Menschen erschießen müssen. So zeigt sich, dass dies nicht unbeachtliche Folgen hat und das obwohl diese meist „positive Stimulanzien“ für die Tötung haben. Nämlich der Schutz ihres eigenen Lebens. Was dies mit Richtern anstellt, die dann über diese Frage entscheiden müssen lässt sich auch ganz gut in der Vergangenheit erkunden. Denn dort haben sich einige geweigert, wurden versetzt und es gab Richter die „Spaß“ an den Urteilen hatten. In jedem Fall fördert man in der Strafjustiz meines Erachtens die falschen Leute, sollte die Todesstrafe als mögliche Bestrafung wieder vorliegen.
Für mich wäre es sofort ein Grund das juristische Studium abzubrechen und kein Richter mehr werden zu wollen.