Paketboten sind das Proletariat des 21. Jahrhunderts.

Ihre Bezahlung ist duch Su-sub-sub Unternehmer schlecht und die Bedingungen sind noch schlechter. Ich fand' tatsächlich einen Beitrag von Jan Böhmermann dazu ganz gut. Gibt aber zahlreiche in den ÖR. Mehr "Anspruch" dann wohl Monitor.

https://www.youtube.com/watch?v=Rp1hERCvGKo

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Ja. Es gibt tatsächlich einen Aufsatz in der NJW 2016, 3553 von einem Strafrechtsprofessor mit dem Schwerpunkt Sexualstrafrecht, der etwas sarkastisch schrieb (paraphrasiert): Eigentlich müsste man sich bei jedem Stellungswechsel des Einverständnisses versichern.

Es ist dann eine Straftat, wenn es gegen den Willen erfolgt.

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Er hat es verkauft und hat das Geld vor der Ware enthalten und somit war der Kauf erledigt. 

Das ist auch so richtig.

Wie soll ich nun reagieren ?

Abwarten. Kommt eine Vorladung von der Polizei, geht du hin und erzählst das. Dann noch selber eine Anzeige fertigen und wieder warten.

Ich glaube das der nur blufft. Wenn nicht, dann ist er ziemlich dämlich.

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Im "Normalfall" erfolgen die Leistungen Zug-um-zug. In eurem Fall hast du dich zur Vorleistung bereit erklärt. Diese hast du auch erfüllt. Entsprechend ist seine Leistung nun fällig und er kann sie nicht verweigern.

Er gerät damit in Schuldnerverzug. Das heißt z.B. wenn die Ware nun auf dem Transportweg verschwindet oder kaputt geht, dann haftet er dafür. Dies würde er sonst nicht.

Also nein, er hat nicht das Recht den Versand rauszuzögern.

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Wenn ich deine Schilderung hier tatsächlich richtig verstanden habe, dann liegt hier wohl ein Fall der Urkundenfälschung vor.

Der Gebrauch eines fremden Namens führt aber nicht zwangsläufig zum Herstellen einer unechten Urkunde. Ist die Vertretung des Namensträgers rechtlich möglich, will der Aussteller den Namensträger vertreten und dieser sich auch in der Unterschrift vertreten lassen, so wird keine unechte Urkunde hergestellt.

Ich kann nun dein:

ich habe Mal vor kurzem von meinen Eltern so Blätter bekommen, wo deren Unterschrift drunter war 
Nun hat mein Lehrer gesagt meine Mutter soll so einen Brief schreiben und ich da ich normalerweise eh die Briefe meiner Eltern schreibe habe ich den geschrieben und abgegeben.

nicht richtig deuten. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass hier ein Fall des § 267 Abs. 1 Var. 1 und 2 StGB vorliegt. Ob das auffällt und ob deine Eltern dich ins sprichwörtliche Messer laufen lassen würden kannst du besser beurteilen.

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Du bist aus dem vormals bestehenden Mietverhältnis verpflichtet, die Mietsache zurückzugeben, § 546 Abs. 1 BGB. Die Rückgabe verpflichtet dich zur Verschaffung des unmittelbaren Besitzes, § 854 Abs. 1 BGB. So wie ich das verstehe ist die Übergabe noch nicht erfolgt, entsprechend liegt eine Pflichtverletzung aus dem Schuldverhältnis vor.

Nach § 546a BGB ist dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe eine Entschädigung vorbehalten.

Bei mehreren Mietern haften diese als Gesamtschuldner, auch wenn nur einer von ihnen die Mietsache vorenthält. Ggf. wäre es aber möglich das Geld von deinem Ex-Freund wiederzubekommen. Das hängt dann aber vom zu prüfenden Einzelfall ab.

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Das beides nicht das gleiche sein kann zeigt schon ein Blick ins Gesetz, § 325 BGB.

Der Unterschied liegt in den Details. Schadensersatz soll einen Schaden kompensieren und der Rücktritt soll die Leistungspflichtig zum erlöschen bringen. Es können auch Fälle von Schadensersatz statt der Leistung und Rücktritt nebeneinander vorliegen.

Beispiel wären hier entgangener Gewinn, Nutzungsausfallschaden etc.

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Dies ist dann nicht der Fall, wenn zwar eine Pflichtverletzung vorliegt diese jedoch vom Schuldner nicht zu vertreten ist. Der Schuldner hat Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten. Im Annahmeverzug hat er nur grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

Geht die Sache nun durch leichte Fahrlässigkeit unter, dann liegt eine Pflichtverletzung vor. Diese muss er jedoch nicht vertreten. Denn vertreten muss er nur grobe Fahrlässigkeit.

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Du kannst in beiden Staaten verurteilt werden. Für deutsches Recht wäre hier auf § 9 StGB zu verweisen mit dem Zusatz § 3 StGB. Es kommt demnach auf die Tathandlung an.

In Österreich auf § 67 Abs. 2 Alt. 3 StGB. Hier ist auch der Ort Tatort an welchem der Erfolg - Tod des Menschen - eintritt.

Im Ergebnis wäre somit der Staat welcher denjenigen vor Gericht stellt auch zuständig. Je nach dem wie die Strafe ausfällt kann es allerdings sein, dass die Tat in dem anderen Land nochmal aufgegriffen wird. Sei es nur, dass die abgebüßte Zeit angerechnet wird. Bei Mord ist es hier kaum unterschiedlich.

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Das Bild scheint mich offensichtlich in eine bestimmte Richtung lenken zu wollen.

Grundsätzlich spielen in der Politik Persönlichkeiten mit gewissem Intellekt eine große Rolle. In der Regel sind sie es, die die Geschicke in der Partei steuern. Das sind nicht immer diejenigen die Bekannt im Fernsehen sind. Besonders erschreckend war für mich in der AfD Frau Petry. Sie hatte mehrere Persönlichkeitszüge die einem in der Politik helfen. Leider hat sie eine politische Überzeugung die ich ablehne.

Weidel hat das Problem, dass sie im Schaffen von Petry steht. Obwohl Petry nicht mehr in der Partei ist. Sie war und ist ihr kaum gewachsen und wird deshalb etwas unbeholfen. Dennoch ist sie im politischen Geschäft nicht ungeschickt.

Diejenigen die die AfD bis in den Bundestag und das mit diesen Ansichten geführt haben, sind ohne Zweifel in politischer Hinsicht begabt. Welche Rolle sie genau spielt kann ich nicht sagen, dazu fehlen mir interne Einblicke. Wenn es nur ähnlich ist wie bei Petry, dann spielt sie eine erhebliche Rolle ist aber in einem Korsett gefangen und machtlos gegen sich selber. Wird mitgerissen von einer Lawine und kann nur dadurch überleben mit den Skiern schneller voranzufahren -- ob man bei der Geschwindigkeit immer die richtige Ausfahrt nimmt?

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Ganze Generationen haben in ihrer Schulzeit gelernt "an allem ist zu zweifeln". Besonders die Generationen nach dem Nationalsozialismus. Das interessante ist, dass viele von denen auch einhergehend den religiösen Glauben ablehnen. Tatsächlich sind viele stolz darauf und brüsten sich als Atheisten und glauben nur noch "Fakten".

Es hat sich unweigerlich eine neue Doktrin der "Wissenschaftsgläubigkeit" entwickelt. Tatsächlich haben also viele Religion gegen Wissenschaft ausgetauscht. Herrschen hier jedoch genau so missionarisch wie auch indoktriniert.

Es gibt viele die der Wissenschaft blind folgen. Hier könnte man also wieder den Kreis zum kritischen Hinterfragen schließen.

Die Frage ist schlussendlich, was ist »gut« oder »schlecht«? Es gibt Bereiche, in denen ist der Glaube und das Ungewisse heilsam und es gibt Bereiche in denen ist es die Naturwissenschaft. An allem ist zu Zweifeln ist in den wenigsten Fällen gut. Es ist dort gut, wo man seine Meinung festigen und überprüfen muss. Und da schlecht wo es auf zwischenmenschliche Beziehungen ankommt.

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»Fan« kommt von Fanatiker. Das Substantiv Fanatiker meint jemanden der sich leidenschaftlich, mit blindem Eifer [und rücksichtslos] dafür einsetzt.

Demokratie meint u.a. das Prinzip der freien und gleichberechtigten Willensbildung und Mitbestimmung in gesellschaftlichen Gruppen.

Man könnte also fast sagen die beiden Begriffe schließen sich gegenseitig aus. Heißt also man muss kein Fan sein um in einer Demokratie zu leben oder dessen Rechte zu erhalten.

Die Menschenrechte stehen jedem Menschen zu. Die Bürgerrechte zumindest allen Deutschen ggf. noch allen EU-Bürgern. Ein Demokratiefeind kann sich solange sicher sein, wie er an Demokratie und Rechtsstaatlichkeit festhält. Versucht er sie zu stürzen, muss er mit Konsequenzen rechnen.

Dazu zählen auch Gesetze die durch rechtsstaatliche Prinzipen erlassen wurden.

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Im Grunde ähnlich wie die jetzige Verfassung. Allerdings mit einem stärker ausgeprägtem Sozialstaatsprinzip. Das was bewusst im Grundgesetz unterlassen wurde und was vermutlich zu stark in der Weimarer Verfassung verankert war müssten auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden.

Heute mehr noch als in der WMR. Das würde in Verbindung mit einem stärkeren Augenmaß auf Digitalisierung und die Vereinigung europäischer Länder sicher hilfreich sein.

Lese gerade du meinst 1848 -- die Verfassung gibt es doch so zu lesen. Da muss man nicht spekulieren.

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Durch die verschiedenen Lohnsteuerklassen sollen verschiedene soziale Aspekte Beachtung finden. Denn es haben bei der Lohnsteuer mehr Faktoren Einfluss als nur die Höhe des Einkommens. Die Fairness bezieht sich eben auch auf diese angrenzenden Faktoren.

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Die Todesstrafe sowie auch die Wiedereinführung ist ein Thema mit dem sich die Wissenschaft schon viel beschäftigt hat.

Verschiedene Thesen wie die der Abschreckung oder die der Kostenersparnis wurden weitgehend untersucht und widerlegt. In objektiver Hinsicht scheint es keine überzeugende Argumentation für die Todesstrafe zu geben, dies gilt jedoch nicht für die subjektive.

Es gibt aus allen Bereichen Befürworter der Todesstrafe und es ist im Grunde ein ethisches Problem. Je nach Ergriffenheit des jeweiligen Menschen von der vorliegenden Straftat wird sie mal gefordert und dann auch wieder abgelehnt. Gleiches gilt auch für die lebenslange Freiheitsstrafe. Sie weißt gegenüber der Todesstrafe den „Vorteil“ auf, dass kein Täter getötet wird und bei etwaigen Unschuldigen wenigstens der teilweise Rücktritt von der Bestrafung möglich ist.

Aber auch in moralischer Hinsicht ist die lebenslange Freiheitsstrafe durchaus zu kritisieren. Aus diesem Grund unterliegt sie in Deutschland besonderen Voraussetzungen präzisiert durch das Bundesverfassungsgericht.

Bei der Todesstrafe hat sich die BRD in ihrer Verfassung dazu entschieden, die Todesstrafe abzuschaffen. Der kurze Satz aus Art. 102 GG enthält viel mehr als auf den ersten Blick deutlich wird. Denn er stellt ein Bekenntnis zum grundsätzlichen Wert des Menschenlebens dar. Gleichzeitig muss man – dies führte auch im parlamentarischen Rat zu einer Abschaffung – die Historie betrachten. Diejenigen, die eine Todesstrafe befürworten, missachten maßgeblich die Vergangenheit. Denn in der Zeit der NS-Diktatur wurde diese Form der Sanktion uneingeschränkt missbraucht. Die Theorie, dies könne nicht wieder passieren, ist ein naiver Glaube.

Andererseits ist es so, dass die Staatengemeinschaft die Todesstrafe bisher nicht als völkerrechtlich geächtet ansehen. Hierbei darf für die EU jedoch nicht die EU-Grundrechte-Charta unerwähnt bleiben.

Meiner Meinung nach ist die Todesstrafe ein Relikt der Vergangenheit und sollte dies auch bleiben. Diejenigen, welche die Todesstrafe fordern, denken aus meiner Perspektive erschreckend eindimensional. Das ist es was mir viel mehr Angst macht.

Schaut man sich Berufsgruppen wie Soldaten und Polizisten an, in denen es immer mal wieder vorkommt, dass diese einen Menschen erschießen müssen. So zeigt sich, dass dies nicht unbeachtliche Folgen hat und das obwohl diese meist „positive Stimulanzien“ für die Tötung haben. Nämlich der Schutz ihres eigenen Lebens. Was dies mit Richtern anstellt, die dann über diese Frage entscheiden müssen lässt sich auch ganz gut in der Vergangenheit erkunden. Denn dort haben sich einige geweigert, wurden versetzt und es gab Richter die „Spaß“ an den Urteilen hatten. In jedem Fall fördert man in der Strafjustiz meines Erachtens die falschen Leute, sollte die Todesstrafe als mögliche Bestrafung wieder vorliegen.

Für mich wäre es sofort ein Grund das juristische Studium abzubrechen und kein Richter mehr werden zu wollen.

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