Hast du etwa zu viel an ein Inkasso-Büro gezahlt? Dann ruf erst einmal kurz an.
Und wenn die immer noch nicht zurück zahlen, würde ich einen Rechtsanwalt beauftragen.
Hast du etwa zu viel an ein Inkasso-Büro gezahlt? Dann ruf erst einmal kurz an.
Und wenn die immer noch nicht zurück zahlen, würde ich einen Rechtsanwalt beauftragen.
Was genau schreibt das Inkasso?
Und kontaktiere den Ursprungsgläubiger (Postbank), was genau die Forderung ist falls eine besteht.
Mich würde der Name des Inkasso-Büros interressieren, dass nur per Lastschrift einziehen möchte.
Unter http://www.rechtsdienstleistungsregister.de kannst du sehen ob das Inkasso-Büro registriert ist.
ps: Das Inkasso wird die Bankdaten sowieso sehen, ob bei Lastschrift oder normaler Überweisung.
pps: Liegt überhaupt ein Titel vor, denn ohne dürfen die das Konto nicht pfänden.
Ich mache dies immer über Postfach - Kontodokumente und danach rechts auf öffnen. Danach kann man das drucken.
VG,
Chuck
Am besten du rufst zunächst einmal beim Inkasso-Büro an und bittest um Beantwortung deiner Stellungnahme. Gleichzeitg schickst du gleichzeitig denen erneut ein Brief (per Einschreiben) in dem du deutlich machst, dass du die Forderung komplett bestreitest.
Briefe vom Inkasso-Büro oder vom Anwalt niemals ignorieren. Das kann nach hinten losgehen.
Eine Strafanzeige würde ich (noch) nicht stellen.
VG,
Chuck
Eine Mahnung ist nicht erforderlich, wenn das Zahlungsdatum auf der Rechnung steht.
Nach dem das Zahlungsdatum verpasst wurde, befindet man sich in Zahlungsverzug und der Gläubiger kann sogar Verzugszinsen berechnen.