Wir haben in einer Runde folgenden Fall diskutiert: Vater arbeitsuchend bekommt 780,-- € vom Arbeitsamt. Ist wieder verheiratet und seine Frau geht arbeiten. Aus erster Ehe hat er 2 Kinder 16 + 14 Jahre. Durch die Arbeitslosigkeit sind Unterhaltsschulden für die Kinder angelaufen.
Seine Ex hat jetzt beim Amtsgericht ein Pfändungs-u. Überweisungsbeschluss erwirkt. In diesem Beschluss steht, er sei geschieden. Im werden jetzt 80,--€ mtl. gepfändet, so das ihm 700,--€ bleiben. Wie kann ein Mann von 700,--€ im Monat leben, haben wir uns gefragt. Da ja im Beschluss steht er sei geschieden, also allein.
Jetzt die Frage: Ist es nicht so, dass der Selbstbehalt laut Pfändungstabelle bei 900,--€ liegt?
Und wie kann das Amtsgericht hin gehen und ihm noch 80,--€ pfänden?
Für Antworten wäre ich dankbar, weil uns das keine Ruhe gelassen hat.