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Chronoplan

09.08.2011
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kojak
27.10.2010, 08:15
Pfändungsfreigrenze bei Kindesunterhalt

Wir haben in einer Runde folgenden Fall diskutiert: Vater arbeitsuchend bekommt 780,-- € vom Arbeitsamt. Ist wieder verheiratet und seine Frau geht arbeiten. Aus erster Ehe hat er 2 Kinder 16 + 14 Jahre. Durch die Arbeitslosigkeit sind Unterhaltsschulden für die Kinder angelaufen. Seine Ex hat jetzt beim Amtsgericht ein Pfändungs-u. Überweisungsbeschluss erwirkt. In diesem Beschluss steht, er sei geschieden. Im werden jetzt 80,--€ mtl. gepfändet, so das ihm 700,--€ bleiben. Wie kann ein Mann von 700,--€ im Monat leben, haben wir uns gefragt. Da ja im Beschluss steht er sei geschieden, also allein. Jetzt die Frage: Ist es nicht so, dass der Selbstbehalt laut Pfändungstabelle bei 900,--€ liegt? Und wie kann das Amtsgericht hin gehen und ihm noch 80,--€ pfänden? Für Antworten wäre ich dankbar, weil uns das keine Ruhe gelassen hat.

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Antwort
von Chronoplan
09.08.2011, 12:55

Irgendwas versteh ich hier nicht. Wenn meun Gehalt auf € 700,00 runter gepfändet wird und ich einen Nebenjob für € 400,00 habe, werden dann die € 400,00 nicht komplett gepfändet? Wäre doch logisch, oder?

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