Hallo Leute,
folgendes Anliegen:
Mieter A hat seine Whg. zum 01.07.13 gekündigt. Das Mietverhätnis fing am 04.06.12 an.
Mangel 1:
In einem Raum, ist ein Teil der Wand Tapezierbedürftigt, bedingt durch den Vormieter B. Dieser hat einen Schrank ungünstig an die Wand positioniert, sodass sich Feuchtigkeit angesammelt hat und die daraufliegende Tapete zerstört hat. Dieser Mangel waren dem Vermieter und Mieter A vor Vertragsbeginn bekannt. Es müsste die komplette Tapete abgerissen werden, neu grundiert, tapeziert und gestrichen werden.
Mangel 2:
Nach dem streichen der Decke im Wohnzimmer hat Mieter A bemerkt, dass die weisse Farbe und zum Teil der Putz nach dem trocknen von der Decke bröckelt und Risse zu erkennen sind. Ein erneutes Übersreichen hilft dabei nicht. Auch hier müsste neu grundiert und gestrichen werden.
Der Vermieter verlangt von Mieter A dass er diese Mängel auf seine eigene Kosten beseitigen soll. Mieter A kann aufgrund des Umzugs und aus zeitlichen Gründen demnicht nachkommen. Er schlägt dem Vermieter vor, einen Fachbetrieb zu beauftragen und wünscht, dass auch der Vermieter sich anteilig an den Kosten beteiligt. Auch fehlen Mieter A, die Erfahrung eine Wand neu zu grundieren. Der Vermieter lehnt dies ab und verwies Mieter A auf seine Pflichten lt. Mietvertrag.siehe Foto!
Meine Frage: Darf der Vermieter darauf bestehen, dass Mieter A auf eigene Kosten die Schöheitsreparaturen verrichten soll? Oder trägt der Vermieter die ganzen Kosten der Reparaturen?
Danke für eure Antworten.
Edit: Nein, ich selber bin nicht betroffen - jmd. aber aus meiner Familie. Aber bevor wir den Rechtsweg einschalten, wollten wir vorab Meinungen von euch hören - die vllt. sowas ähnliches schonmal erlebt haben!.:)
Gruß