Nun das hilft mir nicht. Die beiden Kritiken sind ja in unterschiedlichen Jahren herausgekommen, werden aber als EIN Werk zitiert. Niemand listet die KrV im Literaturverzeichnis als zwei Werke auf.
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Ich denke auch das ich wechsel, das ist später in jedem Fall unkomplizierter
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Also nochmal Ich komme nicht zum Gericht. Also die Option ist ausgeschlossen.. Das würde jetzt zu weit führen das zu erklären warum. Also ich MUSS zum Notar und da wüsste ich gerne die Kosten. Habe eben nochmal mit meinem Vater telephoniert.. Die Summe Beliefe sich doch eher auf 10000 bis 15000.. Außerdem habe ich kein Einkommen also müsste ich beim Gericht die 20€ nicht zahlen.. Muss ich die beim Notar trotzdem zahlen?