Bei der Musterung wird die Blutgruppe bestimmt. Wird ein Wehrpflichtiger eingezogen wird die Blutgruppenbestimmung nochmals bei der Einstellungsuntersuchung vom Sanitätsbereich durchgeführt. Anschließend wird jedem ein Impfausweis ausgehändigt, auf dem die Blutgruppe steht. Alte Form weiss/rosa zum aufklappen, neue Form gelb zum Blättern. Im Impfausweis werden die alten Impfungen übernommen (wenn man seinen Impfausweis im SanBer vorlegt) und die neuen Impfungen eingetragen. Den Impfausweis trägt der Soldat am Mann, er wird beim Ausscheiden nicht eingezogen, sondern mitgegeben. Die Daten des Impfausweises stehen in der G-Akte. Die Prägung der Erkennungsmarke ist Aufgabe der Einheit, wobei die Blutgruppe nur noch vom SanBer oder SanZentrum eingeschlagen werden darf. Hat der Sanitätsbereich keinen Schlagstempelsatz, kann auch keine Erkennungsmarke ordnungsgemäß beschriftet werden. Die Erkennungsmarke wird beim Ausscheiden des Soldaten eingezogen und mit dem Truppenausweis, der Führerscheinen , der Personalakte und der G-Akte an das für den Wohnort des Soldaten zuständige Kreiswehrersatzamt (KWEA) übersandt.

Also die Einträge auf der Erkennungsmarke haben nichts mit dem Status des Soldaten zu tun. Sie dienen bei Verletzungen und im Ernstfall dem Tod eines Soldaten zur Feststellung seiner Identität, seines Glaubens und seiner Blutgruppe.

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