ne freundin von mir (16) war jetzt 6 wochen in obhut in einer WG. dort hat sie sich ungerecht behandelt gefühlt und in der letzten zeit deshalb sich nicht mehr so an die regeln gehalten (z.b zimmer nicht aufgeräumt u.s.w) heute war dann ein gespräch mit dem jugendamt. in den letzten wochen hieß es immer es werden neue wohngruppen rausgesucht in der es meiner freundin gefällt. heute meinte die frau vom jugendamt aber aus heiterem himmel; mit deinem verhalten will dich keine wohngruppe und die wohngruppe hier will dich auch nicht mehr, also bist du jetzt obdachlos. (ok, meine freundin hat sich wirklich nicht gut in der WG benommen aber sie hat sich eben verdammt unwohl gefühlt und wollte in eine andere)
nach hause kann meine freundin nicht(die eltern wollen auch das sie obdachlos ist). so jetzt meine frage: darf das jugendamt ein 16 jähriges mädchen mit nicht mal einem euro auf die straße setzen? wenn nein, was könnte man dann dagegen machen? könnte man die Frau vom Jugendamt und die WG im Prinzip auch anzeigen? HILFE!!
liebe grüße