Herzlichen Dank für die schnellen Antworten!

Noch zwei Fragen, haben mein Bruder und ich bei einer notariellen Beurkundung und Grundbucheintragung jetzt überhaupt schon ein Mitspracherecht?

Falls nein, wäre es dann sogar besser, im Sterbefall meines Vaters das Erbe ggf. nicht anzutreten, sofern die Lebensgefährtin im Haus wohnen bleiben möchte und wir das Haus nicht in Stand halten wollen/können? Das Haus wäre ja auch schwer verkäuflich mit lebenslangem Wohnrecht.

Nochmals vielen Dank!!

Beste Grüße

...zur Antwort