Auch Pössl sind sehr beliebt, vor allem als Geschäfts- und Freizeitauto. Allerdings auch obere Preisklasse

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Hallo!

Wenn du exmatrikuliert wirst, dann erlischt die Grundlage für dein Pflichpraktikum. Das musst du deinem Arbeitgeber mitteilen, weil diese, unter anderem auch aufgrund der neuen Mindestlohn-Regelung, darauf reagieren müssen. Ob sie dich weiterbeschäftigen ist ihre Sache, meldepflichtig bist du aber auf jeden Fall, nicht nur wegen der Sozialversicherung.

Da deine Exmatrikulation, so wie ich das verstanden habe, wohl schon feststeht, solltest du auf jeden Fall mit deinem Chef reden - vllt findet sich ja eine Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung.

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Ein Auslandsaufenthalt ist zu empfehlen, da...

Ein Auslandssemester ist immer eine gute Idee - nicht nur aus Karriere-Sicht, sondern auch, weil es einfach ein besonderes Erlebnis ist, das du nur während deines Studiums in dem Maße erleben kannst.

Aus beruflicher Sicht ist der Nutzen eines Auslandsaufenthaltes während dem Jura-Studium abhängig von deiner Berufswahl. Willst du in der freien Wirtschaft arbeiten, z.B. als  Jurist an einem großen (internationalen) Unternehmen, dann ist ein Auslandssemester natürlich gern gesehen.

Bei einer rein staatlichen Karriere ist für dich nur das deutsche Rechtssystem interessant. Hier bringt dich ein Auslandssemester - aus beruflicher(!), nicht aus privater Sicht - nicht besonders weiter.

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Das statistische Bundesamt gilt, denke ich, als glaubenswürdigste Quelle für solche Angaben:

https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/EinkommenKonsumLebensbedingungen/EinkommenEinnahmenAusgaben/EinkommenEinnahmenAusgaben.html

Schätzungen für 2015 gehen von etwa 41.000 € Brutto-Jahresgehalt aus (ca. 2000€ netto im Monat). In wie weit man denen vertrauen kann, ist natürlich zweifelhaft.

Hoffe das beantwortet deine Frage

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