Unser Nachbar hat seine Einfahrt neu gepflastert. Sein Carport liegt vor der Eingangsseite unseres Hauses, grenzt allerdings direkt an die Seite bzw. Auffahrt des nächsten Nachbarn (der nicht überdachte Bereich liegt auf unserer Seite). Diesen 8 m langen und 5 m breiten Bereich hat er bis an unsere Grundstücksgrenze mit Gefälle zu uns gepflastert. Wir haben unsere Grundstücksseite schon vor etlichen Jahren mit 50 cm tiefen Betonrandkanten versehen. Das Problem ist, dass unser Nachbar keine eigenen Randkantsteine gesetzt hat und außerdem das Geländeniveau auf seiner Auffahrt erhöht hat. Die Fahrradwegsteine im nicht überdachten Bereich des Carports grenzen unmittelbar an unsere Randkanten und überragen diese um ca. 3 cm, so dass das Regenwasser auf unser Grundstück abläuft. Der Grenzabstand unseres Hauses zu der Auffahrt beträgt nur 3 m. - Bedingt durch erhöhten Grundwasserspiegel in unserer Gegend haben wir ohnehin seit Jahren mit einem feuchten Keller zu kämpfen. Deshalb sind wir doppelt frustriert und verärgert über diesen Zustand... - Ich habe folgende Fragen: "Wie ist die rechtliche Lage? Können wir verlangen, dass unser Nachbar eine eigene Randkante setzt, die höher ist als seine Pflastersteine? Ist es überhaupt erlaubt, einmal das Gelände zu erhöhen und zudem noch die Pflasterung mit Gefälle zu unserem Grundstück auszurichten? Wenn ja, ist er dann verpflichtet, eine Ablaufrinne zu setzen?" Über jeden Tipp wären wir sehr dankbar. L.G.