Also wenn ich dazu meine persönliche Meinung abgeben darf, dann möchte ich sagen, daß das immer darauf ankommt, individuell unterschiedlich sein kann und eine sehr diffizile Angelegenheit ist. Man bräuchte die diagnostische Absicherung, was die Ursache für den Schwindel ist (Häufigkeit, Auftretenswachschreinlichkeit, evtl. tageszeitliche Strukturierung, ernährungsphysiologische Einflussfaktoren, wahrnehmungsbedingte Zusammenhänge, medikamentöse Ein- und Folgewirkungen und vieles mehr). Die Frage nach der Kausalität ist essentiell wichtig! Ist es physiologisch oder psychologisch oder oder oder....? Mein Tipp: Ursachenforschung!

Fakt ist einmal, daß man bei Schwindel täglich viel Wasser trinken und Flüssigkeit zu sich nehmen sollte im Allgemeinen.

Dann würde ich den ganzen "Schwindel" einmal untersuchen lassen, denn es gibt ganz viele Ursachen. Woher kommt diese Benommenheit? Also ich würde an seiner Stelle in eine Universitätsklinik gehen und wenn sie 500 km wegliegt, aber wo es die neuesten Forschungsergebnisse gibt. Irgendwo muß er ja herkommen? Also die Erkrankung unbedingt angehen. Die Panikstörung und Panikattacken können eine Folge oder natürlich auch eine Begleiterscheinung oder ganz eigene zusätzliche Erscheinung sein. Also unbedingt erst die Ursachen herausfinden und wie lange er das schon hat. Ganz sauber beobachten, denn manchmal denkt man an vieles nicht. Ist es im Gehirn lokalisierbar oder nicht? Kernspintomographische Aufnahmen sind vielleicht aufschlussreich?!?

Das andere Problem mit den "Ämtern" ist natürlich einfach wie ein "Seiltanz". Man hängt voll von denen ab und da sitzen m.E. in der Mehrzahl "Büromenschen und Verwaltungsleute". Von menschlicher Kompetenz und Empathie in diesem Sinne ist daher vermutlich eher weniger zu erwarten, da sie ja nur "zum Selbstschutz und Schutze der Bevölkerung" derart agieren.

Auf gut bayrisch gesagt, naja, das kann ich jetzt nicht schreiben. Aber Ämter wie z.B. das Landratsamt haben halt eine fast uneingeschränkte Machtbefugnis und am vermutlich (!?) -außer verbal- wenig interessiert am Wohle des Einzelnen. Aber wie gesagt vermutlich, ich weiß das natürlich auch nicht, es gibt aber noch die Meinungsfreiheit.

Also wäre es empfehlenswert, eher mit einem vernünftig Denkenden zu verhandeln, notfalls mit einer anderen Landkreisbehörde diesen Punkt anzugehen.

Zum dritten würde ich gleich bei einer weiter oben liegenden Instanz mich erkundigen über die potentiellen Möglichkeiten in der Verwaltung und dem Verwaltungsrecht. Und beim Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht mir gleich die juristisch-strategischen Schritte nahelegen lassen und alle Eventualitäten durchspielen sowie mögliche Lösungsschritte in Erwägung ziehen. Was kann man tun? 

Deine von Schwindel und Panikattacken betroffene Person könnte also deswegen immense Schwierigkeiten bekommen. Ist Wichtigtuerei in der Verwaltung nicht auch eine Art "Fleißarbeit"? Ich weiß das jetzt gar nicht, deswegen frage ich ja. Im Falle des Falle frage doch separat bei deinem Nachbarlandratsamt an.

Im Amt wird das aber natürlich auch nur zum Wohle der Person und zum Schutze für die Allgemeinbevölkerung getan, nicht daß er evtl. noch vom Fahrrad herunterfällt und sich oder einen anderen gefährdet. Die Straßenverkehrsordnung nimmt das ganz genau und ist da sehr sorgsam.   Da hat er mit seinem Schwindel wenig Chancen, denke ich jetzt einmal, wenn ich das vergleiche mit ähnlichen Krankheitsbildern wie z.B. anfallskranken Epileptikern, die sofort ein Fahrverbot bekommen uneingeschränkt für alle motorisierten Hilfsmitteln. Das wird kaum differenziert gesehen werden können, sondern einfach kategorisiert und in "einer" Schublade abgelegt und abgehakt. Diese Gruppe darf letztendlich nicht einmal noch mit einem elektrischen Rollstuhl fahren, wie ich glaube. Es könnte ja etwas passieren im potentiellen Falle und da muß natürlich amtlich präventiv vorgesorgt werden. Aus den Vorschriften erkennt man die Sorgfaltspflicht, obwohl manche das vermutlich auch nur als "kleinkariertes Denken" abtun. Es muß natürlich alles getan und ausgeschlossen werden, daß so etwas eventuell im Falle des Falles und unter den entsprechenden Bedingungen unter Umständen gegebenenfalls nicht eintritt, indem gleich alle potentiellen Störfaktoren, die möglicherweise zusammentreffen könnten, wenn sie auch nur von einer minimalen stochastischen Wahrscheinlichkeit von ca. 0,000001 Prozent, auftreten können. Der Selbstschutz und die staatliche Verantwortung dafür spielt eine eminent wichtige Bedeutung bei uns. 
Meine persönlichen Anmerkungen überlasse ich lieber dem Leser, lach.

Also ich kenne solche "Spielchen" und Fälle zur Genüge. Dagegen hat man als Laie oder Außenstehender kaum ein Chance. Das ist das bürokratische Denken in Deutschland, daß sich alles vom Büro her steuern läßt. Gerade die StVO sollte da m.E. auch einmal ein wenig überholt und überdacht werden von vernünftig denkenden Sachkundigen und weniger von "Schubladendenkern", denn alle Risiken können nicht ausgeschlossen werden.

Als Betroffener hat man halt die A-Karte. Er bräuchte ein qualifiziertes fachneurologisches Gutachten von einem Facharzt, der die Zusatzqualifikation und Anerkennung genau auf diesem Fachgebiet hat und das gutachterlich beurteilen kann, was sowieso schon äußerst schwierig einschätzbar ist. Wichtig ist, daß er auch Alkohol und Drogeneinflüsse exklusiv ausschließt als potentielle Ursachen. Der Amtsarzt kann davon ein wenig ausgehen und begutachtet das aber noch einmal nach seinen Fragestellungen, muß sich aber überhaupt nicht an das Vorgutachten halten. Letztendlich entscheidet dann das Amt noch einmal separat und nicht unbedingt abhängig von den Ärzten. Also wenn letztere das positiv und günstig beguatachtet haben, heißt das noch lange nicht, daß auch das Amt diese stützenden Gutachten als positiv anerkennen muß. Nein, es entscheidet selbst und unabhängig. Ein Kampf, den man aber nicht immer gleich aufgeben muß. Ich würde ihm raten: kämpfe, denn je weniger Widerstand man leistet, desto mehr erlauben sich die Mächtigen.

Einem "Endlos-Machtspiel" kann man nur mit Fakten entgegnen. Deswegen würde ich zuerst die Ursachen für diesen Schwindel herauszufinden suchen. Ich wünsche Dir und Deinem Freund viel Erfolg, ganz viel Glück und schöne Grüße aus Oberbayern :-)

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Ich sage einmal: Recht hat derjenige, der Macht hat und Macht hat der, der rechtschutzversichert ist. Der Mächtigste ist der Amtsrechtsschutz. Deswegen haben die kleinen Leute gar keine Chance mehr: an die Wand gedrückt und ausgedrückt wie eine Pflaume. Wer kann sich dagegen noch wehren? Kann sich jemand im Altenheim beispielsweise wirklich noch rechtlich irgendwie wehren? ...lach-haft?!? 

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