Wir wohnen seit 2 Jahren hier in einem gemieteten Einfamilienhaus mit Garten. Das Problem ist, dass vorne und hinten auf dem Grundstück jeweils 2 große Schuppen stehen. Im Mietvertrag ist die Vereinbarung getroffen, dass die Schuppen bzw. die Scheune hinten zur gemeinschaftlichen Nutzung sind und der Vermieter OHNE Voranmeldung jederzeit diese Räume nutzen kann. Mir passte das damals schon nicht und ich wollte den Vertrag nicht unterschreiben. Jedoch drängte mein Mann etwas mit der Unterschrift, damit wir auch noch rechtzeitig die alte Wohnung kündigen konnten. Die Vermieter bestätigten uns mündlich, dass Sie sich vorher telefonisch bei uns melden würden, bevor sie vorbeikommen.
Seit der Zeit kamen Sie andauernd vorbei. Es hieß dann immer "Wir brauchen den Anhänger", "Ich suche mein Brotmesser", "Ich muss Sachen abholen etc."
War auch nie das Problem. Langsam erfuhren wir über unsere Nachbarn, dass unser Vermieter wohl ein psychisches Problem hat und sehr leicht ausrastet. Letztes Jahr hat er mich hier auf dem Hof angeschrien, weil wir angeblich so dreckig wären. Wir halten hier alles wirklich gut in Schuss. Natürlich haben wir nicht immer alles piccobello. Wir haben im Februar unser drittes Kind bekommen. Somit bleibt im Moment das Unkraut manchmal etwas länger stehen, aber es wird dann auch gemacht. Unser Vermieter kam mit immer mehr Kleinigkeiten. Ich dürfe keine Nägel mehr in die Wand draussen schlagen, ich darf keinen Blumenkasten auf meine Fensterbank stellen und so weiter... Bei ihm damals durfte seine Frau nur in der Garage kochen (wegen den Gerüchen), er hatte einen Schuhkarton an der Wand in der Garage mit einem Spiegel drin und Rasierer drin (Nur, um mal einen kleinen Einblick zu verschaffen). Also gelebt haben die in diesem Haus nicht. Unser Vermieter hat wohl auch schon unseren Nachbarn geschlagen und ihm gedroht, ihn abzustechen.
Seit der Aktion mit dem Blumenkasten hab ich auch genug. Ich sagte ihm, dass ich als Mieter auch Rechte und nicht nur Pflichten habe und dass ich sehr wohl meinen Blumenkasten auf das Fensterbrett stelle. Er schrie mich an und beleidigte mich (Ich hätte ja einen an der Klatsche), woraufhin ich ihn des Grundstücks verwies. Ich teilte seiner Frau mit, dass sie sich ab nun 14 Tage vorher anzumelden haben, wenn sie etwas möchten.
Nun kommt wieder der Absatz im Mietvertrag...
Gestern kamen die beiden ohne Voranmeldung her und wollten wieder ihre Sachen suchen. Als sie fertig waren, sagte ich, dass sie sich doch bitte vorher melden sollen, wenn sie kommen möchten. Die beiden sagten, dass sie das bis jetzt ja immer getan hätten, jetzt jedoch nicht mehr, da sie das ja nicht müssen laut Mietvertrag. Außerdem möchten sie gern einen zweiten Schlüssel für die Scheune haben, damit sie auch jederzeit daran können, auch wenn wir halt nicht da sind. Ich sagte den beiden, dass ich nicht möchte, dass sie ohne Voranmeldung kommen, vor allem, wenn mein Mann nicht da ist, da ich inzwischen Angst vor unserem Vermieter habe. Er sagte nur:"Das kann man auch manchmal haben". Und ich möchte mich auch weiterhin nicht beleidigen lassen (beleidigt habe er mich ja nie sagten die beiden). Ich habe wirklich Angst, dass der mal austickt und auf mich losgeht...
Ich wüsste gern, ob so eine Klausel im Mietvertrag überhaupt wirksam ist. Es kann doch nicht sein, dass ich z.B. nackt im Garten liege und mein Vermieter im Garten steht, um in die hintere Scheune zu gelangen, oder? Kann man Mietvertragsklauseln widerrufen?
Entschuldigt für den langen und etwas wirren Text. Ich bin noch ziemlich emotional dabei... Und vielen Dank schonmal!!!