Danke für die super antworten habe mir überlegt ob ich ihm das hier schreibe:

Ich darf Sie in diesem Zusammenhang aber auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof hinweisen. Demnach hat ein Mieter Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters, eine Lebensgefährtin in die Mietwohnung aufzunehmen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Aufnahme besteht. Der Wunsch, eine nichteheliche Gemeinschaft zu begründen, stellt ein berechtigtes Interesse dar.

Aber was ist wenn er sich dann immer noch querstellt. Er argumentiert immer damit das der Mietvertrag auf 1 Person lautet. Die Vermieter sind ein älteres Rentnerpärchen. Aber habe von anderen Mietern auch schon gehört das sie viele Probleme haben

 

Für eventuelle Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

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