Positives Gutachten vom Sozialgericht?
Morgen. Ich liege im Rechtsstreit mit der DRV. Der Gutachter der DRV kam zu dem Entschluss, das Ich mehr als 6h arbeitsfähig sei. Der Gutachter der Berufsgenossenschaft, kam zu dem Ergebnis, das Ich weniger als 3h arbeitsfähig sei. Als ich Klage gegen die Entscheidung der DRV ringelegt habe, habe Ich einen unabhängigen Gutachter aufgesucht, der auch zu dem Ergebnis kam, das Ich weniger als 3h arbeitsfähig bin. Trotz des Gutachtens der BG und des unabhängigen Gutachtens, hat das Sozialgericht mich nochmals zu einem Gutachter geschickt, der auch zu dem Ergebnis kam, das ich weniger als 3h arbeitsfähig bin. Ist das Gutachten, dass das Sozialgericht in Auftrag gegeben hat nun ausschlaggebend?