2500 EUR sind noch nicht viel...

Jetzt erst mal ruhig bleiben und die Finanzen sortieren --> HAUSHALTSPLAN aufstellen!

Was gibst Du so im Monat aus? Aufschreiben! Am Besten eine Excel-Tabelle erstellen mit Angaben über WER bekommt WANN und WIE VIEL!

Dem gegenüber stellst Du Deine Einnahmen! Wenn Du eine Anstellung hast ist es schonmal sehr gut, denn so fließt Geld in Deine Kasse!

Also gehts weiter...

Einnahmen - Ausgaben = Überschuss / Verlust

Hast Du einen Überschuss, wenn ALLES bezahlt ist? SEHR GUT!

Hast Du einen Verlust? NICHT GUT! Jetzt musst Du schauen, wo Du Geld einsparen kannst... ggf. mit Deinen Vertragspartnern sprechen, ob Zahlungsaufschub gewährt wird! WICHTIG ist hier, dass Du früh genug mit Deinen sog. Gläubigern in Verbindung trittst, sonst kann es fies werden!

Wenn Du keinen Job hast, so schnell wie Möglich einen Job finden... (Ich weiß! Leichter gesagt als getan, aber ohne Job keine Knete!)

Wenn Du natürlich jemanden kennst, der Dir das Geld vorstrecken kann (ggf. schriftlichen Vertrag aufsetzen), dann hast Du vielleicht mehr Luft zum atmen und kannst dann in Ruhe zurückzahlen! Wenn nicht, dann unbedingt mit der Bank sprechen - PERSÖNLICH! Sachlich bleiben und Problem schildern... die Bank wird Dir helfen, wenn Du offen und ehrlich bist und vernünftig mit der Sachlage umgehst!

Und ganz wichtig... KEIN GELD FÜR BLÖDSINN AUSGEBEN!!! Nur das nötigste anschaffen!

Du schaffst das schon!

VIEL GLÜCK!!!

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Wenn Du die Möglichkeit hast, geh in den Großhandel wie Fegro/Selgros, Handelshof oder Metro! Hier bekommst Du auf jeden Fall Austern je nach Güte und Klasse sortiert. Du bekommst z. B. eine Sylter Royal für ca. 1 - 1,50 EUR und hast eine Top-Qualität!

Wenn Du jemanden kennst, der Selbstständig ist, dann soll er/sie Dir - vorausgesetzt er/sie kauft im Großhandel ein - die Karte und eine Einkaufsvollmacht zur Verfügung stellen. Dann kannst Du getrost im Großhandel einkaufen gehen und findest bestimmt noch andere schöne Dinge!

VIEL SPASS

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Bei einer normalen Einkommensteuererklärung - also für ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitnehmerverhältnis - ist es heutzutage sehr leicht, mit Hilfe von PC-Software, die eigene ESt.-Erklärung selber zu machen.

Man wird nach Installation derartiger Software meist in einem sog. Interview-Modus komplett von A-Z durch das Programm geführt und kann so nichts vergessen!

Viel Spass dabei

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Hallo Kattarina,

mit Sicherheit wollte Dich Dein Freund nur auf den Arm nehmen, denn um ein Messer zu schärfen, dass aus gehärtetem Metall ist, benötigt man mit absoluter Sicherheit einen härteren Gegenstand als eine Chilieschote.

Um ein Messer ordnungsgemäß zu schärfen ist es sogar am Besten, wenn man mehrere Wetzstähle benutzt, also von einer groben Körnung auf eine feine Körnung, sodass der letzte Abzug der Messerklinge die Vollendung und ein optimales Ergebnis erzielt!

Bis dahin also

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Besonders Vollkornprodukte und Lebensmittel mit einem hohen Anteil an Ballaststoffen. Die Ballaststoffe quillen regelrecht im Magen und bewirken ein langes Sättigungsgefühl, außerdem bewirken sie, dass die Speisen langsamer, aber dafür kontinuierlicher vom Organismus aufgenommen werden.

Viel Spass bei einer ballaststoffreichen Ernährung...

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Grundsätzlich musst Du Dir die Frage stellen, ob Du überhaupt eine berufliche Nebentätigkeit ausführen darfst! Dabei hilft Dir Dein Arbeitsvertrag, indem u.U. geregelt ist, ob eine Nebentätigkeit erlaubt oder untersagt ist. Wenn hierbei keine Regelung erfolgte, darfst Du eine Nebentätigkeit ausführen, solange diese in keinem Konkurrenzverhältnis zu Deinem Hauptberuf steht - in diesem Fall muss unbedingt eine schriftliche Genehmigung Deines Arbeitgebers vorliegen. Es wäre aber Ratsam auch ohne eine solche Regelung an Deinen AG heranzutreten und um eine schriftliche Erlaubnis zu bitten, damit Du eine Rechtssicherheit hast!

Dein Hauptberuf und die damit verbundenen Einnahmen aus unselbstständiger Tätigkeit ist zu den Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit zu differenzieren! Im Klartext: Das sind zwei Paar Schuhe und werden vom Finanzamt einzeln bewertet und versteuert! Grundsätzlich darf jeder Arbeitnehmer eine 2te Tätigkeit bis zu einem mtl. Betrag i.H.v. EUR 400 ausführen, ohne dass hier zusätzliche Steuern erhoben werden - sog. Freigrenze. Dann hast Du auch keine Probleme mit der Rentenversicherung oder Krankenversicherung!

Egal wie Du Dich nebenbei Selbstständig machst, Du bist dem Finanzamt Rechenschaft schuldig, so musst Du als Gewerbetreibender eine sog. Gewerbeanmeldung an das FA senden, der überprüft wird und Dir wird der steuerliche Erfassungsbogen zugeschickt! Hier musst Du Angaben machen - auch über Deine Einnahmen, die sodann versteuert werden. Falls Du eine Freiberufliche Tätigkeit anstrebst, wirst Du durch das FA als Freiberufler eingestuft und hast einige Vorteile gegenüber eines Gewerbetreibenden.

Dinge, die für Dich relevant sind: - Einkommensteuer - Solidaritätszuschlag - Kirchensteuer (wenn Mitglied) - Rentenversicherung - Krankenversicherung - Pflegeversicherung - Arbeitslosenversicherung - Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) - IHK-Mitgliedsbeitrag - Gewerbesteuer (bei Freiberuflern entfallen diese!) - Umsatzsteuer (MwSt.)

Als Kleingewerbetreibender kannst Du Dich von der Umsatzsteuer befreien lassen, kannst dann aber auch die sog. Vorsteuer (von Dir gezahlte MwSt.) von Deinen vereinnahmten Umsatzsteuerbeträgen nicht abziehen. Je nach dem wie Kostenintensiv Deine Geschäftsidee ist und was Du alles anschaffen musst könnte es von Vorteil sein, ganz normal die USt. auf Deinen Rechnungen auszuweisen.

Wie oben schon gesagt, sind beide Einnahmen zu differenzieren! Die Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit bzw. aus Gewerbebetrieb können nur mit den Ausgaben für diese Tätigkeit gebengerechnet werden, um so die steuerliche Belastung einzudämmen! Deine Einnahmen aus der Festanstellung haben hier nichts zu suchen!

Bei den genauen Freigrenzen musst Du Dich richtig schlau machen, am besten eine Anfrage an Dein zuständiges Finanzamt schicken, die helfen Dir - dafür sind die nämlich auch da! ;-)

Dann kannst Du Anfragen an die Rentenversicherung schicken, auch an die Krankenversicherung und die Arbeitsagentur, um all Deine Fragen auch Rechtssicher beantwortet zu bekommen! Wenn Du das gemacht hast, würde ich an Deiner Stelle ein "Existenzgründerseminar" bei der IHK besuchen (kostet nicht viel und kannst Du von der Steuer absetzen), damit Du Fit bist, bevor Du Dich tatsächlich Selbstständig machst, auch wenn es vorerst oder generell im Nebengewerbe ist!

Eine Info noch!

Schau Dich mal hier genau um:

http://www.existenzgruender.de

Du hast auf dieser Seite auch die Möglichkeit, Dir kostenfrei Publikationen zu bestellen und Dich vorzubereiten!

Viel Spass dabei und alles gute

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Hallo,

zu allererst möchte ich Dir sagen, dass ein Burnout nicht zu unterschätzen ist! Die Anzeichen, die Du schilderst sind ernst zu nehmen und durch einen Facharzt zu untersuchen! Dieser kann Dich dann für einen bestimmten Zeitraum von der Arbeit freistellen, worüber Dein Arbeitgeber natürlich informiert werden muss!

Dein Arbeitgeber wird es verstehen, wenn Du mit ihm redest! Er muss Dir ein offenes Ohr schenken und wird es auch! Bitte ihn um ein persönliches Gespräch und sag ihm was Sache ist! Er hat als Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht und wird diese aus arbeitsrechtlichen Gründen nicht vernachlässigen!

Er wird Dir mit Sicherheit auch den Rat geben direkt zum Arzt zu gehen!

Ein Burnout muss psychologisch diagnostiziert und behandelt werden! Je nach schwere des Verlaufs kann es sein, dass Du auch Medikamente bekommst, oder eine Kur verschrieben bekommst!

Viel Glück!!!

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Hallo...

wichtig vor einem jeden Bewerbungsgespräch ist, dass Du Dich mit dem Unternehmen auseinandersetzt, um bei unternehmensbezogenen Fragen auch eine Antwort zu haben, ohne ins Straucheln zu geraten!

Du musst Dich unbedingt dem Unternehmen entsprechend kleiden! Nicht zu overdressed zum Gesprächstermin erscheinen (z.B. bei einer Bewerbung als Elektriker, Mechaniker NICHT im Nadelstreifenanzug mit Krawatte - hier reicht es völlig aus und ist auch angebracht eine anständige Jeans, vernünftige Schuhe, ein Hemd OHNE Krawatte).

Du solltest nicht mit Fragen beginnen, sondern lässt Deinen Gesprächspartner den Vortritt und lässt diesen auch stets aussprechen, dann erst bist Du dran!

Immer in die Augen schauen und nicht nervös sein... es frisst Dich keiner! :-)

Der Gesprächspartner wird Dir das Stichwort geben: "Haben Sie Fragen?" Jetzt kannst Du loslegen und es ist völlig legitim, dass Du Dich auch erkundigen willst, wie die finanzielle Seite aussieht, die Arbeitszeiten, Urlaub, vielleicht sogar, wie es mit Vermögenswirksamen Leistungen für Deinen Bausparvertrag ist (wenn Du einen hast), aber auch Fragen bzgl. Urlaubsgeld oder einer Jahressonderzahlung ist nicht abwegig!

Du musst bei einem Vorstellungsgespräch immer davon ausgehen, dass der Gegenüber ein bestimmtes Gehalt im Kopf hat!

Handelt es sich um eine Ausbildung, sind die Vergütungen durch Manteltarifverträge bzgl. Entgelttarifverträge festgelegt (kannst Du bei der jeweiligen Gewerkschaft erhalten). Handelt es sich um ein Anstellungsverhältnis, musst Du Dich buchstäblich GUT verkaufen, um ein angemessenes Gehalt zu erhalten - was Dir nach Art und Umfang der Tätigkeit sowie Deiner individuellen Qualifikation zusteht!

Ich hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen!

Beste Grüße und viel Erfolg!

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Du solltest nach dem ersten Absatz eine kurze Vorstellung von Dir persönlich verfassen und Deine Stärken hervorheben!

Falls Du schon ein Praktikum absolviert hast, solltest Du eine Bescheinigung darüber unbedingt beifügen!

Wichtig bei einer Bewerbung: KEIN Foto aus dem Automaten benutzen, sondern durch den Fotografen im Portraiformat (etwas Größer als ein normales Passfoto). Das Foto gehört auf den Lebenslauf!

Viel Erfolg bei Deiner Bewerbung!

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