Grundsätzlich musst Du Dir die Frage stellen, ob Du überhaupt eine berufliche Nebentätigkeit ausführen darfst! Dabei hilft Dir Dein Arbeitsvertrag, indem u.U. geregelt ist, ob eine Nebentätigkeit erlaubt oder untersagt ist. Wenn hierbei keine Regelung erfolgte, darfst Du eine Nebentätigkeit ausführen, solange diese in keinem Konkurrenzverhältnis zu Deinem Hauptberuf steht - in diesem Fall muss unbedingt eine schriftliche Genehmigung Deines Arbeitgebers vorliegen. Es wäre aber Ratsam auch ohne eine solche Regelung an Deinen AG heranzutreten und um eine schriftliche Erlaubnis zu bitten, damit Du eine Rechtssicherheit hast!
Dein Hauptberuf und die damit verbundenen Einnahmen aus unselbstständiger Tätigkeit ist zu den Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit zu differenzieren! Im Klartext: Das sind zwei Paar Schuhe und werden vom Finanzamt einzeln bewertet und versteuert! Grundsätzlich darf jeder Arbeitnehmer eine 2te Tätigkeit bis zu einem mtl. Betrag i.H.v. EUR 400 ausführen, ohne dass hier zusätzliche Steuern erhoben werden - sog. Freigrenze. Dann hast Du auch keine Probleme mit der Rentenversicherung oder Krankenversicherung!
Egal wie Du Dich nebenbei Selbstständig machst, Du bist dem Finanzamt Rechenschaft schuldig, so musst Du als Gewerbetreibender eine sog. Gewerbeanmeldung an das FA senden, der überprüft wird und Dir wird der steuerliche Erfassungsbogen zugeschickt! Hier musst Du Angaben machen - auch über Deine Einnahmen, die sodann versteuert werden. Falls Du eine Freiberufliche Tätigkeit anstrebst, wirst Du durch das FA als Freiberufler eingestuft und hast einige Vorteile gegenüber eines Gewerbetreibenden.
Dinge, die für Dich relevant sind:
- Einkommensteuer
- Solidaritätszuschlag
- Kirchensteuer (wenn Mitglied)
- Rentenversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)
- IHK-Mitgliedsbeitrag
- Gewerbesteuer (bei Freiberuflern entfallen diese!)
- Umsatzsteuer (MwSt.)
Als Kleingewerbetreibender kannst Du Dich von der Umsatzsteuer befreien lassen, kannst dann aber auch die sog. Vorsteuer (von Dir gezahlte MwSt.) von Deinen vereinnahmten Umsatzsteuerbeträgen nicht abziehen. Je nach dem wie Kostenintensiv Deine Geschäftsidee ist und was Du alles anschaffen musst könnte es von Vorteil sein, ganz normal die USt. auf Deinen Rechnungen auszuweisen.
Wie oben schon gesagt, sind beide Einnahmen zu differenzieren! Die Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit bzw. aus Gewerbebetrieb können nur mit den Ausgaben für diese Tätigkeit gebengerechnet werden, um so die steuerliche Belastung einzudämmen! Deine Einnahmen aus der Festanstellung haben hier nichts zu suchen!
Bei den genauen Freigrenzen musst Du Dich richtig schlau machen, am besten eine Anfrage an Dein zuständiges Finanzamt schicken, die helfen Dir - dafür sind die nämlich auch da! ;-)
Dann kannst Du Anfragen an die Rentenversicherung schicken, auch an die Krankenversicherung und die Arbeitsagentur, um all Deine Fragen auch Rechtssicher beantwortet zu bekommen! Wenn Du das gemacht hast, würde ich an Deiner Stelle ein "Existenzgründerseminar" bei der IHK besuchen (kostet nicht viel und kannst Du von der Steuer absetzen), damit Du Fit bist, bevor Du Dich tatsächlich Selbstständig machst, auch wenn es vorerst oder generell im Nebengewerbe ist!
Eine Info noch!
Schau Dich mal hier genau um:
http://www.existenzgruender.de
Du hast auf dieser Seite auch die Möglichkeit, Dir kostenfrei Publikationen zu bestellen und Dich vorzubereiten!
Viel Spass dabei und alles gute