Beim Schwarzfahren erwischt, aber Ticket gültig vom 01.03.?
Hi,
tatsächlich wurde ich heute erwischt, weil ich dachte, dass mein Studierendenausweis dafür ausreicht. Ich wurde nun darüber aufgeklärt, dass diese Regelung erst zu den Abendstunden zählt. Nun gut, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Jetzt habe ich mir ca. eine Stunde nach dem Vorfall ein Ticket besorgt, welches die Gültigkeit vom 01.03. besitzt (bei diesem Ticket geht es nur zu dem jeweiligen Monatsbeginn). Ich muss nun zur nächsten Verkehrszentrale und dieses vorzeigen, um aus 60 Euro nur noch 7 Euro zu machen. Man könnte aber wenn man genau draufschaut, die Uhrzeit feststellen wann ich es erworben habe und dies wäre nun mal nach dem Vorfall.
Ich möchte nicht, dass die mir irgendwie Vorsatz vorwerfen, weil das war es wirklich nicht. Werde ich aufjedenfall die 60 Euro berappen müssen oder könnten es wirklich die 7 Euro werden?
Liebe Grüße,
Chris